Nach weiteren bestätigten Verdachtsfällen hat der Kreis Wesel wegen der Geflügelpest zwei weitere Überwachungszonen eingerichtet.
Wie der Kreis mitteilt, wurde am 17. November in Goch im Kreis Kleve in einem Geflügelbestand Aviäre Influenza vom Typ H5N1 (Geflügelpest) festgestellt. Die einzurichtende Überwachungszone reicht bis in den Kreis Wesel und betrifft dort kleine Gebiete im Westen von Sonsbeck, in dem es nur vereinzelte Klein- oder Hobbyhaltungen von Geflügel gibt.
In Dorsten im Kreis Recklinghausen wurde am Mittwoch, 19. November, ein Verdachtsfall vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Auch in diesem Fall reicht die Überwachungszone bis in den Kreis Wesel und betrifft kleine Gebiete im Osten von Schermbeck mit nur wenigen Klein- und Hobbyhaltungen.
Mittlerweile liegen drei weitere durch das FLI bestätigte Fälle für Wildvögel im Kreis Wesel vor: bei einem Reiher aus Rheinberg sowie je einer Wildgans aus Voerde und Dinslaken wurde das H5N1-Virus nachgewiesen.

Täglich (außer Samstag)
Dinslaken-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!
Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Der Kreis hat die beiden Überwachungszonen per Allgemeinverfügungen vom 17. und 19. November 2025 in Kraft gesetzt. Sie sind auf der Homepage des Kreises Wesel mit den entsprechenden Karten veröffentlicht. Die Karten sind unter den folgenden Links abrufbar:
Überwachungszone um Goch
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/BAB152AE42B58CB7DBC8FF0532F39ACD5DC9C288437BEF139FF2C26B005D3EE9
Überwachungszone um Dorsten
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/AC420254AD4AFE7F0BC102A8BB77880E8E9E946FF2BBA2477B2AA6F9A667BCED
So haben wir bislang über die Geflügelpest im Kreis Wesel berichtet
Im Kreis Kleve wurde am Freitag, 14. November, in drei Geflügelhaltungen in Geldern und Kevelaer die Geflügelpest vom Typ H5N1 amtlich festgestellt. Um die Betriebe wird eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone reicht bis in den Kreis Wesel und betrifft Gebiete der Gemeinden Sonsbeck und Alpen sowie der Stadt Kamp-Lintfort. Das teilt der Kreis Wesel mit.
Beide Kreise erlassen am Freitag, 14. November, die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen, die am Samstag, 15. November, um 0 Uhr in Kraft treten.
Die festgelegten Zonen können im Internet als interaktive Karten eingesehen werden:
Tierhalterinnen und Tierhalter können über den Link prüfen, ob die eigene Tierhaltung im betroffenen Gebiet liegt.
Einen Teil der in den festgelegten Zonen liegenden Betriebe werde der amtstierärztliche Dienst des Kreises Wesel in den kommenden Wochen nach festgelegten Risikokriterien klinisch und in bestimmten Fällen über Tupfer- oder Blutproben näher untersuchen, heißt es vom Kreis weiter.
Bei drei weiteren verendet aufgefundenen Wildgänsen aus Schermbeck, Voerde und Hünxe sei ebenfalls das hochgefährliche Virus H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen worden. Zahlreiche weitere im Kreis Wesel tot aufgefundene Wildvögel befänden sich noch in der Untersuchung. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Nachweise weiter ansteigen werde. Im gesamten Kreisgebiet müsse derzeit von einem sehr hohen Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelbestände ausgegangen werden.
Weitere Informationen zu den Fällen im Kreis Kleve finden Sie unter https://www.kreis-kleve.de/mehrere-ausbrueche-von-gefluegelpest-geldern-und-wallfahrtsstadt-kevelaer




