Drei von derzeit insgesamt fünf Überwachungszonen wegen der Vogelgrippe (Geflügelpest) konnten am Wochenende aufgehoben werden. Sie betrafen Fälle im Kreis Kleve und Recklinghausen. Die Kontrolle von Geflügelbeständen ergab keine neuen Verdachtsfälle. Die Aufstallpflicht im gesamten Kreises Wesel bleibt allerdings weiterhin bestehen und gilt für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von der Größe des Bestandes und der Nutzungsrichtung. Das teilt die Kreisverwaltung Wesel mit.

Aktuell gibt es im Kreis Wesel noch zwei Gebiete mit Einschränkungen. Im Westen wurde eine Schutz- und Überwachungszone um einen Geflügelpestfall in Kevelaer gebildet, die Teile von Alpen, Sonsbeck und Xanten betrifft. Im Süden musste eine Überwachungszone um einen Ausbruch in Kempen gebildet werden, die Teile von Neukirchen-Vluyn umfasst.

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Allgemeinverfügungen und interaktive Karten sind im Internet auf der Homepage des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/gefluegelpest veröffentlicht. Aufgrund von mehreren Geflügelpestfällen bei Hausgeflügel in Nachbarkreisen mussten im Kreis Wesel in den vergangenen Wochen grenzüberschreitend wiederholt Überwachungszonen eingerichtet werden. Insgesamt ist die Lage auch weiterhin angespannt, heißt es weiter. Die Zahl der Wildvögel, die nachweislich an der Influenza vom Typ H5N1 verendet sind, nimmt bundesweit weiter zu.