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OB-Stichwahl
Neuauszählung der OB-Stichwahl: Entscheidung zur Rechtmäßigkeit
Mülheim. Nach der Wahlpanne bei der OB-Stichwahl blieb unklar, ob eine Neuauszählung rechtswidrig wäre. Jetzt hat sich die Aufsicht positioniert.


Der Tag der Neuauszählung der Mülheimer OB-Stichwahl am 7. Oktober: Eine Wahlhelferin trägt eine Kiste mit versiegelten Umschlägen durch das ehemalige AOK-Gebäude, damit die Stimmzettel neu ausgezählt werden können.© FUNKE Foto Services | Martin Möller

