Der Winter hat mit Schnee und Eis in Oberhausen Einzug gehalten. Obwohl die weiße Pracht toll aussieht, gibt es einige Regeln, insbesondere für Grundstückseigentümer, zu beachten. Darauf weist die Stadt Oberhausen hin. Sie stellt klar, wer zuständig ist: Sollte es zu Schneelasten auf Dächern und zu Eiszapfen kommen, ist jedenfalls für diese Gefahrenbeseitigung nicht die Feuerwehr der Stadt verantwortlich, sondern allein der Hauseigentümer.

1,20 Meter Breite freischaufeln

Welche Pflichten haben Vermieter und Mieter überhaupt in diesen Tagen? Wichtig ist, dass der Fußgängerweg vor dem Grundstück relativ sicher ist, also von Eis und Schnee befreit wurde oder/und der Weg mit nicht rutschendem Material bestreut worden ist. Dies muss natürlich nicht über die gesamte Breite des Gehweges erfolgen, sondern sollte in angemessener Größe erfolgen.

In ihrer Straßenreinigungssatzung beziffert die Stadt Oberhausen die Angemessenheit mit 1,20 Metern an freier Mindestbreite. Geräumt werden müssen die Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Dabei darf abgewartet werden, bis der akute Schneefall aufgehört hat.

Wer gegen diese Reinigungspflichten verstößt, handelt sich nicht nur ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer ein, sondern hat auch ein versicherungsrechtliches Risiko im Fall von Unfällen. Zudem kann die Stadt ein Bußgeld verhängen - diese Ordnungswidrigkeiten ziehen eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro bei vorsätzlichem Handeln oder bis zu 250 Euro bei fahrlässigem Handeln nach sich.

Auto- und Fußgängerverkehr nicht blockieren

Dabei darf man den weggeschobenen Schnee am Fahrbahn- oder Bürgersteig-Rand nur so lagern, dass der Auto- und Fußgängerverkehr nicht blockiert wird. Die Stadt schlägt den Hauseigentümern vor, den Schnee aus der Gehwegreinigung am besten auf dem eigenen Grundstück zu lagern, wo er niemanden stören kann.

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Im Gegensatz zu anderen Städten ist der Einsatz von Streusalz in Oberhausen nicht verboten. Dennoch raten die Fachleute im Rathaus, auf Salze oder andere auftauende Stoffe weitgehend zu verzichten. Denn die Salze sind so aggressiv, dass sie nicht nur Bäume und Büsche, sondern auch die Schuhe der Fußgänger angreifen - und ungeschützte Katzen- und Hundepfoten. Auf Dauer schädigen sie sogar Beton und Pflastersteine.

In großen Mengen gestreut, verunreinigt Salz das Erdreich und schädigt dort die Pflanzen. Abstumpfende Streumittel ohne Salzzusatz (Granulat) sind nach Ansicht der Stadt-Fachleute in den meisten Fällen völlig ausreichend: „Streusalz soll nur verwendet werden, wenn mit abstumpfenden Streustoffen keine ausreichende Sicherheit gewährleistet wird.“ Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen ohnehin nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Garten-Wasserhahn gesondert schützen

Die für Oberhausen zuständigen Wasserwerke RWW empfehlen, angesichts der erwarteten Kältewelle Wasserleitungen und Wasserzähler frostsicher zu schützen. Ungeschützte Leitungsteile, Zähler und andere Armaturen sollten die Hausbesitzer mit geeigneten Materialien wie Holzwolle oder Styropor isolieren.

Das ist besonders wichtig, wenn sich der Zähler in einem Zählerschacht befindet oder ein Wasserhahn für die Gartenbewässerung draußen existiert. „Auch im Keller, der Waschküche oder in der Garage kann die Kälte Schaden anrichten. Deshalb: Türen und Fenster zu, Zugluft vermeiden!“, schreiben die Experten der RWW. „Ungenutzte Leitungen im Garten oder der Garage überstehen den Winter unbeschadet, wenn man sie rechtzeitig entleert.“

Bei Schäden an Hausanschlüssen oder Zählern müssen die RWW-Teams umgehend benachrichtigt werden. Der zuständige Entstörungsdienst ist rund um die Uhr besetzt und unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0208-4433-2710.