In der Nacht vom 28. auf den 29. März werden die Uhren wieder von zwei Uhr auf drei Uhr vorgestellt und damit die Sommerzeit eingeleitet. So soll das Tageslicht am Abend länger nutzbar gemacht werden. Die Zeitumstellung kann sich dabei besonders auf empfindliche Menschen auswirken und sich in Form von Schlafstörungen, Müdigkeit oder Konzentrationsschwäche äußern. Und auch im Straßenverkehr macht sich der Zeitsprung bemerkbar, und zwar nicht nur wegen der Menschen hinter dem Steuer.
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Wildunfälle häufen sich nach Zeitumstellung
Oft passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen zu etwa 20 Verkehrstoten pro Jahr, viel Tierleid und Sachschäden im hohen dreistelligen Millionenbereich. Kurz nach der Zeitumstellung am letzten Wochenende im März ist besondere Vorsicht geboten, denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oftmals überrascht.

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„Die Morgen- und Abendstunden, zur Zeit des Berufsverkehrs, sind besonders gefährlich, wenn das Wild zwischen seinen Einständen im Wald und den Wiesen wechselt, um Futter zu suchen“, erklärt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Wesel, Markus Ermen-Zielonka. Autofahrer sollten daher besonders achtsam fahren. Ein Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit kann verheerende Folgen haben. „Ein Reh von 20 Kilogramm hat bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Auftreffgewicht von fast einer halben Tonne“, erläutert Ermen-Zielonka weiter, „so kann ein Unfall schnell auch schwere Folgen für die Insassen haben.“
Polizei informieren: Meldepflicht nach Wildunfällen
An besonders gefährdeten Bereichen sind Warnschilder aufgestellt. Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß, muss die Polizei vom Fahrer benachrichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Wild geflüchtet ist. Die Polizei wird dann den örtlichen Jäger informieren. Die Tiere erleiden nach einem Unfall oft schwere innere Verletzungen. Um unnötige Qualen zu verhindern, veranlasst der zuständige Jäger dann eine sogenannte Nachsuche. „Dafür haben wir speziell ausgebildete Hunde, mit ihnen können wir auch ohne Spuren von Blut das verletzte Stück Wild finden“, erklärt Ermen-Zielonka.
Fahrzeugführer sind rechtlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Wer dies in NRW bei einem Verkehrsunfall mit Paarhufern, hierzu gehören Reh, Wildschwein, Mufflon und die drei in NRW vorkommenden Hirscharten (Dam-, Sika- und Rothirsch), nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.





