Wer hat in Kamp-Lintfort einen streng geschützten Greifvogel abgeschossen? Mit dieser Frage haben sich heute die Greifvogelstation des NABU Wesel und das Komitee gegen den Vogelmord an die Öffentlichkeit gewandt. Hintergrund ist der Fund eines schwer verletzten Mäusebussardes, der am 10. April der Feuerwehr gemeldet und durch Patrick Kretz von der NABU-Greifvogel-Auffangstation an der Asdonkstraße in Kamp-Lintfort geborgen und anschließend zur Erstversorgung in die Greifvogel-Auffangstation Wesel eingeliefert wurde.

Bussard stirbt nach Abschuss an schweren Verletzungen

Bei der tierärztlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass der Vogel abgeschossen worden war. „Das Röntgenbild zeigt neben zwei Flügelfrakturen eindeutig mehrere Schrotkugeln im Körper des Tieres. Offenbar wurde das Tier im Flug getroffen und ist anschließend abgestürzt“, so Petra Sperlbaum von der NABU-Greifvogel-Auffangstation in Wesel. Leider konnten die Tierärzte das Leben des Vogels nicht retten. Der Bussard erlag kurze Zeit später seinen schweren Verletzungen.

Der Bussard wurde durch den Schuss schwer verletzt und konnte nicht gerettet werden.
Der Bussard wurde durch den Schuss schwer verletzt und konnte nicht gerettet werden.© NABU

Mäusebussarde gehören zu den in Deutschland streng geschützten Tierarten und dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nicht verletzt, getötet oder gefangen werden. Der Abschuss stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Der NABU hat deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizeiwache in Kamp-Lintfort erstattet.

Aufnahmen zeigen die Flügelverletzung des Bussardes.
Aufnahmen zeigen die Flügelverletzung des Bussardes.© NABU


Das Komitee gegen den Vogelmord (CABS), das bundesweit alle Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, weist darauf hin, dass die Art der Tatwaffe ein Hinweis auf den Täter sei. „Fast alle Schrotflinten, die sich in Deutschland in legalem Besitz befinden, gehören Jagdscheininhabern. Wir gehen deshalb davon aus, dass jagdliche Interessen das Motiv für den Abschuss sind“, so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Jäger gehören laut Komitee zusammen mit Taubenzüchtern zu den Personenkreisen, die immer wieder als Täter bei der illegalen Greifvogelverfolgung in Erscheinung treten. „Die Tiere werden als Schädlinge beziehungsweise als Konkurrenten um Fasane und anderes sogenanntes Niederwild wahrgenommen“, so Hirschfeld weiter.

Verbände loben 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

Um die Polizei bei den Ermittlungen zu unterstützen, rufen die Verbände die Bevölkerung dazu auf, verdächtige Beobachtungen oder sonstige Hinweise an die Polizei zu melden. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, haben die Verbände eine Belohnung von 1.000 Euro ausgelobt.