Für erstmals zugelassene Wohnmobile gelten seit Anfang Juli strengere EU-Vorgaben bei Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen. Darauf macht der TÜV Nord der Station Wesel aufmerksam. Für Käuferinnen und Käufer dieser Reisemobile bedeute das künftig mehr Technik an Bord. Soviel zu neuen Womos. Tüftlerinnen und Selbstausbauer fragen sich jetzt häufig, ob auch ihre Herzensprojekte nun die neuen Richtlinien erfüllen müssen.
Stichtag: 7. Juli 2026
„Nicht unbedingt“, teilt Patrick Schäfer mit, Leiter der TÜV Nord-Station Wesel. „Denn die EU-Vorgaben gelten zunächst nur für fabrikneue Wohnmobile, die ab dem 7. Juli 2026 erstmals zugelassen werden.“ Zu den vorgeschriebenen Fahrerassistenz- und Sicherheitssystemen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gehören dann: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Reifendruckkontrollsystem, Rückfahrassistenz, Ablenkungswarner und sogar die Schnittstelle für eine alkoholbasierte Wegfahrsperre (Alcolock). Für Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht kommen weitere Systeme hinzu, die insbesondere Radfahrerinnen und Fußgänger beim Anfahren und Abbiegen besser schützen sollen.
Am besten ist es, den ersten Zulassungsweg frühzeitig zu prüfen. So ist von Anfang an klar, welche Anforderungen auf das eigene Projekt zukommen – und welche nicht
Patrick Schäfer, Leiter der TÜV Nord-Station Wesel.
Zulassungstag des Wohnmobils checken
Was gilt beim Selbstausbau? Ob die neuen EU-Vorgaben überhaupt relevant werden, entscheide oft eine einzige Frage: Ist das Basisfahrzeug bereits zugelassen? „Am besten ist es, den ersten Zulassungsweg frühzeitig zu prüfen. So ist von Anfang an klar, welche Anforderungen auf das eigene Projekt zukommen – und welche nicht“, sagt Schäfer und ordnet typische Fälle aus der Praxis ein.

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Projekt 1: Der gebrauchte Kastenwagen sei unkritisch. Ein Transporter, der vor Juli 2026 in einem EU-Mitgliedsland zugelassen wurde, kann zum Wohnmobil ausgebaut und umgeschlüsselt werden, ohne dass die neuen Vorgaben für Fahrerassistenzsysteme greifen, so der TÜV Nord in Wesel. „Für viele Selbstausbauerinnen und Selbstausbauer ist das die wichtigste Nachricht: Wer auf einem bereits registrierten Basisfahrzeug aufbaut, muss sein Projekt wegen der neuen EU-Richtlinien also nicht umplanen.“
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Importfahrzeuge prüfen
Projekt 2: Das Importfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten ist eine pauschale Aussage nicht möglich, so der TÜV. Es greifen weitere Vorschriften, die individuell bewertet werden müssen. Patrick Schäfer: „Hier lohnt sich eine frühzeitige Beratung, zum Beispiel bei uns an der Prüfstelle (Rudolf-Diesel-Straße 36, Wesel). So lässt sich oft schon vor dem Kauf klären, welche Anforderungen später auf das Fahrzeug zukommen.“
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Projekt 3: Das noch nie zugelassene Fahrzeug, hier werden die neuen Vorgaben relevant. Wird das Basisfahrzeug nach Juli 2026 erstmals zugelassen und anschließend als Wohnmobil in den Verkehr gebracht, greifen die neuen Anforderungen. „Wer ein solches Projekt plant, sollte deshalb schon beim Kauf prüfen, ob der Wagen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt“, so der Stationsleiter.
Technische Änderungen erfordern mehr
Technische Änderungen bleiben ein eigenes Thema. Werden beim Ausbau sicherheitsrelevante Änderungen vorgenommen – etwa am Fahrwerk, an Achslasten, Sitzplätzen oder tragenden Fahrzeugteilen –, werden zusätzliche Nachweise oder Abnahmen erforderlich. Diese betreffen jedoch die technische Sicherheit des Umbaus und führen nicht automatisch dazu, dass die neuen Richtlinien greifen.
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Schäfer sagt abschließen, was generell gilt: „Je früher die Rahmenbedingungen geklärt sind, desto reibungsloser verläuft die Zulassung. Das schafft Planungssicherheit und erspart im weiteren Verlauf oft Zeit, Aufwand und Nerven.“







