Es begann mit einem Brief. Einer Kunsthistorikerin fiel bei einem Besuch in Gahlen das ehemalige Küsterwohnhaus am Widemweg 17 ins Auge. Sie wandte sich an die Gemeinde Schermbeck – und stieß damit ein Verfahren an, das inzwischen die Kommunalpolitik beschäftigt. Die Gemeinde ist doppelt gefordert: Sie ist Eigentümerin des Grundstücks und zugleich Untere Denkmalschutzbehörde. Nach Einsicht in die Bauakte bejahte sie ein öffentliches Interesse und bat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland um ein Gutachten.

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Das Ergebnis fiel deutlich aus: Der Bau von 1928 sei ein ungewöhnlich gut erhaltenes Beispiel eines ländlichen Küsterhauses der 1920er Jahre – mit mehr originaler Bausubstanz, als der Gutachter selbst je erhalten gesehen habe. Damit sei es ein Baudenkmal.
Besonders betont werden die Baudetails: die Backsteinfassade mit Blockverband, hervorgehobenen Fugen und Rustizierungen an den Ecken, die an den Backstein-Expressionismus erinnern. Dazu kommt der räumliche Zusammenhang mit dem historischen kirchlichen Ensemble rund um den Mühlenteich. Entworfen hat das Haus Heinrich Baumann, laut LVR einer der wichtigsten Architekten seiner Zeit in der Region.
Küsterhaus als seltenes Zeugnis regionaler Baugeschichte
Einen zweiten Grund liefert die Ortsgeschichte: Im März 1945 zerstörten Kriegseinwirkungen die benachbarte Bebauung vollständig. Das Küsterhaus blieb weitgehend verschont und gilt deshalb als einer der wenigen verbliebenen Zeitzeugen der baukulturellen Entwicklung Gahlens.
Vor dem Ausschuss warb Laura Nübel, ehrenamtliche Denkmalbeauftragte der Gemeinde, leidenschaftlich für den Erhalt. Über die Besichtigung des Objekts berichtet sie: „Der Experte vom LVR hatte wirklich Tränen in den Augen.“ Besonders sei auch das Wasserklosett – für die damalige Zeit ausgesprochen modern. „Wahrscheinlich war es das erste Wasserklosett in Gahlen.“ Erst der Leerstand habe viele weitere Details im Inneren sichtbar gemacht: originale Holzböden, Putz in Bauhausfarben, originale Beschläge an Fenstern und Türen. „Das Haus ist nicht nur wichtig für Gahlen“, betont Nübel, „sondern tatsächlich auch für die Architekturgeschichte und das Aufzeigen dieser in der gesamten Region.“

Denkmalschutz in Schermbeck: 905.000 Euro für die Sanierung
Nach jahrelanger Vernachlässigung ist das Haus laut LVR-Gutachten stark sanierungsbedürftig. Für die Denkmaleigenschaft spiele das keine Rolle. Ein Schadensgutachten im Auftrag der Gemeinde beziffert die Sanierung auf rund 905.000 Euro. Für die Gegenfinanzierung könne es Fördermöglichkeiten geben, sagt Nübel.
Wenig begeistert ist die Freiwillige Feuerwehr Schermbeck. Beim Bau des Feuerwehrhauses in Gahlen 2018 hatte Bürgermeister Mike Rexforth zugesagt, das Haus am Widemweg werde nach dem Versterben der damaligen Bewohnerin zugunsten der Feuerwehr abgerissen. Auf dem Grundstück sollten Parkplätze und ein Übungshof entstehen. Derzeit weichen die Einsatzkräfte auf den Törkentreck aus.
„Die ganze Planung des Standortes ist mit der Hoffnung erfolgt, dass man dann die Fläche von dem Küsterhaus dazubekommen würde“, sagt Christoph Loick, Leiter der Schermbecker Feuerwehr. „Dass es jetzt so kommt, damit hat natürlich niemand gerechnet.“ Eigene Übungsflächen hat die Schermbecker Feuerwehr an keinem Standort. „In Gahlen wäre es wenigstens eine Möglichkeit gewesen“, sagt er. „Wir würden uns tierisch freuen, wenn es anders kommt, aber wir haben es natürlich in der Hand. Das ist jetzt halt Leben im Bestand.“ Einsatzbereit bleibe die Wehr auch ohne den zusätzlichen Platz, doch sorge die Diskussion unter den Gahlener Kräften für Unmut.
Verwaltung verteidigt das Vorgehen
Auf die Belange der Feuerwehr zielte im Ausschuss vor allem der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Stefan Steinkühler. Er stellte die Chronologie des Verfahrens infrage und sprach von einem „komischen Gefühl“ – die geschätzten Sanierungskosten seien zu niedrig angesetzt. Die zeitlichen Abläufe erklärte Thomas Nübel. Dass das Haus nicht gleich nach dem Tod der Bewohnerin abgerissen wurde, sei eine der Pflichtaufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde. „Das ist das rechtlich vernünftige Vorgehen gewesen.“ Der vorläufige Bestandsschutz läuft noch bis zum 17. September. Wie es danach weitergeht, ist aktuell noch in Klärung.
Günther Beck betont, dass Bürgermeister Mike Rexforth die Aussage zum damaligen Zeitpunkt nach bestem Gewissen und nach den seinerzeit bekannten Rahmenbedingungen und damaligen Planungen getroffen habe. Gerd Abelt bekräftigte: „Zu dem Zeitpunkt, als man über den Umbau oder die Erweiterung der Feuerwehr gesprochen hat, war tatsächlich keinem bewusst, was dieses Gebäude für eine Qualität hat.“ Der Ausschuss verschob den Tagesordnungspunkt schließlich ohne Beschluss auf eine künftige Sitzung.
Bürgermeister weist Vorwurf zurück
Mike Rexforth bestätigt die Aussage, die er 2018 getroffen hat. „Dabei ging es insbesondere um die zukünftige Gestaltung des Gerätehauses, der Zufahrten, der Parkflächen und des Umfeldes sowie um mögliche Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen des damaligen Gerätehauses.“ Das Versterben der langjährigen Mieterin hatte die Diskussion erneut auf den Tisch gebracht. „Erst damit stellte sich die Frage nach einer möglichen weiteren Nutzung beziehungsweise einem Abriss überhaupt wieder konkret.“
In der Zwischenzeit seien die Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans planerisch berücksichtigt und entsprechend umgesetzt worden. Der Standort des Gerätehauses in Gahlen erfülle die rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, „ohne dass ein Abriss des Gebäudes notwendig wäre“. Dass die Feuerwehr enttäuscht sei, könne er nachvollziehen. Den Vorwurf, er halte sich nicht an sein Wort, weist er jedoch zurück: „Grundsätzlich stehe ich zu meinen Zusagen. Wenn sich jedoch im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse ergeben und daraus rechtliche Verpflichtungen entstehen, ist es selbstverständlich meine Aufgabe, diese zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine frühere Einschätzung neu zu bewerten. Das ist kein Bruch eines Versprechens, sondern verantwortungsvolles Handeln im Rahmen von Recht und Gesetz.“





