Bürgerentscheide wie jüngst der zur Frage, ob der Klever Reichswald ein Nationalpark werden solle, könnten künftig auch digital durchgeführt werden – zumindest wenn es nach einer Initiative der FDP-Landtagsfraktion geht. Bislang sind Einwohneranträge, Bürgerbegehren oder Volksinitiativen, durch die Menschen direkten Einfluss auf die Politik nehmen können, nur analog möglich. Aus Sicht der Liberalen könne eine digitale Alternative die Verfahren vereinfachen und bei Verwaltungen Zeit und Geld zu sparen. Der Verein „Mehr Demokratie NRW“ begrüßt den Gesetzesvorschlag und betont, dass durch eine Digitalisierung der Bürgerbeteiligung mehr Menschen teilhaben können.

Bürgerbeteiligungen binden Ressourcen bei Verwaltungen

Mehr als 100.000 Menschen im Kreis Kleve hatten an dem Bürgerentscheid über die Zukunft des Reichswalds teilgenommen, eine knappe Mehrheit sprach sich dagegen aus. Eine solche Menge an zu zählenden Stimmen bedeute einen hohen Verwaltungsaufwand, argumentiert die FDP-Fraktion in dem Gesetzesentwurf. Das gelte auch für Unterschriftenaktionen.

So habe die Überprüfung der im Jahr 2016 gestarteten Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit ihren rund 200.000 Unterschriften das Land NRW zirka 240.000 Euro gekostet. Denn jede einzelne Unterschrift müsse überprüft und der Name mit dem örtlichen Melderegister abgeglichen werden, heißt es weiter seitens der FDP. Laut Schätzungen nehme die Prüfung von 100 Unterschriften etwa 100 bis 150 Minuten Arbeitszeit in Anspruch.

Bürgerentscheide & Co in NRW

Bürgerbeteiligung auf Landesebene in NRW kann über drei Verfahren realisiert werden. Um den Landtag zu verpflichten, sich mit einem bestimmten Sachthema zu beschäftigen, gibt es die Volksinitiative. Für einen Erfolg werden von mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Einwohner Unterschriften benötigt – in NRW wären das aktuell etwa 66.000.

Für ein Volksbegehren, mit dem ein Gesetz erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann, werden Unterschriften in Höhe von 8 Prozent der Stimmberechtigten gebraucht (rund 1 Million). Damit ein Volksentscheid erfolgreich ist, sind 15 Prozent der Stimmen nötig, was rund 2 Millionen Unterschriften entspricht. Das Ziel hier ist eine Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz.

Auf Kreis- und kommunaler Ebene gibt es Bürgerbegehren und -entscheide, die ähnlichen Regeln unterliegen. Das Landesrecht gibt vor, dass die Kommunen und Kreise für die Vorbereitung, Durchführung und Auszählung verantwortlich sind.

FDP spricht von „Ergänzung“ der bisherigen Möglichkeiten

Eine Digitalisierung mache die Verfahren „schneller, effizienter und weniger fehleranfällig“, erklärt Dirk Wedel, Sprecher der FDP-Fraktion im Hauptausschuss. „Wir entlasten die Verwaltung, sparen Kosten und machen gleichzeitig die Beteiligung einfacher und attraktiver.“ Der Bürger könnte somit also künftig bequem vom heimischen Sofa aus die Politik beeinflussen.

Das Verfahren soll die bestehenden analogen Möglichkeiten dabei nicht ersetzen, sondern ergänzen, betont Wedel. Bürger sollen zwischen der klassischen Unterschriftensammlung und der neuen elektronischen Zeichnung wählen können. Die elektronische Unterstützung erfolge dabei über ein Onlineportal des Landes, das hohe Datenschutzstandards erfülle.

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Den Gesetzesvorschlag hatte die FDP im Dezember im Landtag eingebracht, wo er an den Hauptausschuss überwiesen wurde und am Donnerstag dort zur Sprache kam. Wie Dirk Wedel der NRZ berichtet, habe man sich auf eine Anhörung im Februar verständigt. Dabei werden Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zur Umsetzbarkeit des Vorschlags befragt. Die Fraktionen können zudem Sachverständige einladen. Wedel sieht Chancen für den Entwurf. Eine überparteiliche Zustimmung sei zwar unwahrscheinlich, aber das Ziel. „Wir setzen darauf, dass Abgeordnete der Regierungsfraktionen der Sache den Vorrang vor parteipolitischen Überlegungen geben.“

Mehr junge Menschen erreichen durch digitale Lösungen

Vorteile durch eine digitale Bürgerbeteiligung sieht auch Ingrid van Gemmeren. Sie war Sprecherin der Initiative, die den Bürgerentscheid zum Reichswald auf den Weg brachte. Gerade jüngere Menschen könnte man mit einem digitalen Prozess besser erreichen, meint sie. „Die Unterschriftensammlung war schwierig, weil Kleve ein großer Landkreis ist und wir anfangs nur etwa 15 Leute waren. Und junge Menschen haben wir kaum erreicht.“ Zudem hätten sich einige angesprochene Leute gesträubt, da sie bei der Unterschrift auch ihr Geburtsdatum nennen mussten. Ein digitales Verfahren sei anonymer als eine Liste auf Papier.

Doch sie sieht auch Nachteile: „In persönlichen Gesprächen konnten wir viele Falschbehauptungen, die im Umlauf waren ausräumen. Das würde digital nicht so gut funktionieren, wie im direkten Kontakt.“ Daher sei eine gemischte Form aus digitalen und analogen Prozessen ideal.

Demokratie-Verein sieht Chancen für mehr politische Teilhabe

Unterstützung für die FDP-Initiative kommt vom Verein „Mehr Demokratie NRW“. Landesgeschäftsführer Achim Wölfel spricht von einem Beitrag, durch den sich mehr Menschen an demokratischen Prozessen beteiligen könnten. „Gerade mobilitätseingeschränkte Menschen, Schichtarbeiter oder Bürger, die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen, haben häufig nicht die Zeit, an einer analogen Unterschriftensammlung teilzunehmen“, so Wölfel.

Digitale Prozesse seien zudem eine „Win-win-Situation für Bürger und Verwaltungen“, betont Wölfel und schlägt dabei in die gleiche Kerbe wie die FDP-Fraktion. Da die Überprüfung von Unterschriftenlisten online viel einfacher zu bewerkstelligen sei, spare man am Ende vor allem Geld. „Und wir teilen die Einschätzung der FDP und zahlreicher Digitalexperten, dass sich die digitale Unterschriftensammlung rechts- sowie missbrauchssicher umsetzen lässt“, ergänzt Wölfel.

Verbesserungsbedarf bei Digitalisierung und direkter Demokratie

Außerdem könne man mit diesem Schritt im Bereich der Digitalisierung mit gutem Beispiel vorangehen und Vorbild für andere Bundesländer sein. „Denn dass die digitale Unterschriftensammlung perspektivisch flächendeckend in Deutschland möglich sein wird, daran gibt es aus unserer Sicht wenig Zweifel“, sagt der Vereinschef.

Bei der Digitalisierung und der Bürgerbeteiligung sieht Wölfel jedoch auch Verbesserungsbedarf. Man sei in NRW zwar nicht schlecht aufgestellt, allerdings sind beispielsweise Volksbegehren auf Landesebene, die direkt Einnahmen oder Ausgaben, also den Haushalt, des Landes betreffen, nicht möglich. Dies sei in diesem Bereich „eine faktische Verhinderung“ von Volksbegehren.

Positive Resonanz aus anderen Fraktionen

Zuspruch bekommt die FDP auch aus anderen Fraktionen im Landtag. Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, sieht in der Einführung digitaler Bürgerbeteiligung auch einen „Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie“. Aus der CDU-Fraktion heißt es, man wolle sich noch nicht festlegen, ob man mit dem Entwurf zustimmen werde. Daniel Hagemeier, Sprecher im Hauptausschuss, sagte der NRZ jedoch, man stehe der Sache offen gegenüber.

Dorothea Deppermann, Sprecherin für Demokratie der Grünen-Fraktion, nennt indes noch offene Fragen zu dem FDP-Entwurf. „zum Beispiel zur technischen Realisierung, zur parallelen Auszählung von digitalen und analogen Unterschriften sowie zur Einbindung der Datenschutzbeauftragten.“

Die AfD-Fraktion derweil werde dem Vorschlag voraussichtlich zustimmen, wie Fraktionsvize Sven Tritschler sagt. Jedoch beklagt er, die FDP habe „alle Initiativen der AfD, die die direkte Demokratie stärken und vereinfachen sollten, abgelehnt“. Er hält es daher nicht für glaubwürdig, dass die FDP nun kurz vor der Bundestagswahl „einen kleinen Teilaspekt“ der Bürgerbeteiligung angeht.