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Abnehmspritzen bei Online-Apotheke: Warum das Verbot nicht wirkt
Düsseldorf/München/Freiburg. Im März siegte die Apothekerkammer gegen Offerten einer Online-Apotheke. Die verkauft weiter. Der scheinbare Fehlschlag ist jedoch einkalkuliert.


Das Landgericht München I hat ein Urteil und eine einstweilige Verfügung gegen TV- und Google-Werbung erlassen. Eine Internetplattform darf keine Werbung mehr für „Wegovy“ und „Mounjaro“ schalten und sich nicht Internet-Apotheke nennen. Das aber hat nur wenig genutzt.© IMAGO/Future Image | Christoph Hardt

