Als die Bundesregierung von Willy Brandt im Januar 1972 den sogenannten Radikalenerlass einführte, da wollte sich der bundesdeutsche Staat vor der Unterwanderung von Linken und Kommunisten schützen. In den folgenden Jahren wurden damals 3,5 Millionen Bewerber des Öffentlichen Dienstes überprüft, 11.000 Berufsverbote verhängt, 256 Staatsdiener entlassen: vom Pförtner bis zum Lehrer. Damals herrschte ein Klima der Repression und der Gesinnungsschnüffelei. Schon die Teilnahme an einer Friedens-Demo rief seinerzeit den Staatsschutz auf den Plan.
Radikalenerlass: Schaden war größer als der Nutzen
Vier Jahre später gestand Willy Brandt ein, dass er sich mit dem Radikalenerlass geirrt habe. Denn der Schaden in der freien Gesellschaft war viel größer als der Nutzen. Das dürfte heute nicht viel anders sein, wo sich unsere Demokratie der Bedrohung von Rechtsextremen ausgesetzt sieht – die irrerweise auch noch von der US-Regierung unterstützt werden.
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Tatsächlich will niemand, dass Rechtsradikale junge Menschen unterrichten (wie das Björn Höcke unbehelligt tun durfte) oder dass Extremisten bei der Polizei oder anderen wichtigen Positionen im Staatsdienst tätig sind. Dennoch würde unser Rechtsstaat seine Prinzipien verletzen, wenn er die bloße Mitgliedschaft in der AfD als Generalverdacht betrachtet. Denn verboten ist die Partei ja (noch) nicht.
Unsere Demokratie muss vor seinen Feinden geschützt werden
Ganz anders sieht es freilich aus, wenn Staatsdiener sich menschenverachtend, staatsgefährdend oder antisemitisch äußern. Dann muss unser Staat konsequent durchgreifen und die betreffenden Leute vor die Tür setzen. Selbstverständlich muss sich unsere Demokratie vor seinen Feinden und Verleumdern schützen. Aber das wird nicht mit pauschalen Gesinnungsüberprüfungen gelingen, vielmehr ist jeder Fall einzeln zu prüften. Das mag oft aufwändig und frustrierend sein, ist aber die Grundlage unseres Rechtsstaates.



