Mit seinem Erlass, deutsche Tatverdächtige mit mehrfacher Staatsangehörigkeit in der Kriminalitätsstatistik gesondert auszuweisen, liegt Herbert Reul (CDU) völlig daneben. Ein Blick ins Grundgesetz hätte den ansonsten oft richtig liegenden, selbstbewussten und erfahrenen NRW-Innenminister hoffentlich davor bewahrt, diesen falschen Weg einzuschlagen. Denn dort ist klar beschrieben, dass derjenige Deutscher ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Davon, dass eine zweite Staatsangehörigkeit zu Unterscheidungen oder einer Zweitklassigkeit führt, ist in Artikel 116 indes nichts zu lesen.

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Dass Artikel 3 unserer Verfassung regelt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, stellt bereits Fragezeichen hinter das gängige Procedere, bei Straftaten nach deutschen und nicht-deutschen Tätern zu unterscheiden. Denn eigentlich sollte unabhängig von seiner Herkunft oder Staatsangehörigkeit der bestraft werden, der eine Straftat begeht, sich etwas zu Schulden kommen lässt.

Deutsche sind nicht mehr wert als andere

Dass Herbert Reul bei seinem Erlass möglicherweise nicht ordentlich ins Grundgesetz geschaut hat, ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, bei denen sich eh die Frage stellt, wie fest und ob sie auf dem Boden unserer Verfassung stehen.

Nur, wer es mit dem Grundgesetz nicht ganz so genau nimmt, kann auf die Idee kommen, dass Deutsche in Deutschland mehr wert sind, als Menschen mit anderen Nationalitäten. Wenn wir in der Kriminalitätsstatistik nach Deutschen, Nicht-Deutschen und anderen Kategorien unterscheiden, über die man sich noch gar keine Gedanken machen will, stellt sich unweigerlich die weiterführende Frage: Was machen wir mit diesen Informationen? Und was machen möglicherweise diejenigen mit solchen Informationen, die nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen?

Mit Blick auf den Erlass des NRW-Innenministers bleibt zu hoffen, dass Herbert Reul seinen Fehler erkennt und ihn schnellstmöglich korrigiert.