Die Bundesregierung hat eine Neuregelung der Sozialleistungen für neu einreisende Ukrainerinnen und Ukrainer auf den Weg gebracht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch, dem 19. November, beschlossen. Demnach sollen Ukrainerinnen und Ukrainer, die die nach dem 1. April eingereist sind, kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern nur noch Asylbewerberleistungen.
Die Gesetzesänderung bringt für die Kommunen am Niederrhein voraussichtlich keine spürbare Einspareffekte mit sich. Zwar spart der Bund beim Bürgergeld im kommenden Jahr schätzungsweise 680 Millionen Euro und die Kommunen etwa 50 Millionen Euro. Zugleich entstehen allerdings bei Ländern und Kommunen voraussichtlich Mehrkosten von rund 860 Millionen Euro. Grund dafür ist ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen.
Kreis Wesel: Wenige Ukrainer sind davon betroffen
Auch am Niederrhein wird durch die Neuregelung kaum gespart. Allein im Kreis Wesel beziehen laut der Bundesagentur für Arbeit 3000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Bürgergeld (Stand: Juli 2025), davon sind 2202 im erwerbsfähigen Alter. Laut dem Jobcenter Wesel sind aber nur wenige von ihnen betroffen. Das Jobcenter im Kreis Wesel geht davon aus, dass die Umstellung einen minimalen Aufwand bedeutet, da es sich um eine relativ geringe Anzahl von Fällen handelt, die an die kreisangehörigen Kommunen überstellt werden und in den Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einmünden.
Die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Bislang erhalten alleinstehende Ukrainer, die Bürgergeld beziehen, 563 Euro im Monat. Dazu kommen die Kosten für Miete und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer neu einreist, soll künftig nur noch 441 Euro erhalten – bei zugleich eingeschränkter medizinischer Versorgung. Zuständig ist dann nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt. „Diese Änderung führt zu einem geringeren monatlichen Betrag, da die Leistungen des AsylbLG niedriger sind als die des Bürgergeldes. Zuständig für die Bewilligung sind die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Wesel“, teilte das Jobcenter auf Anfrage mit.
Kreis Kleve: Die Neuregelung hat keine konkreten Folgen
Auch im Kreis Kleve könnte die Umsetzung des neuen Gesetzes der Bundesregierung ohne konkrete Folgen bleiben. „Einzig wird ein Einsparungseffekt bei den Kosten der Unterkunft erwartet“, so Kreis-Sprecher Benedikt Giesbers. Diese Kostenaufwand werde in Teilen kommunal finanziert. „Dies entlastet dann nicht nur den Kreishaushalt, sondern auch die kommunalen Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“
Insgesamt erhalten im Kreis Kleve 2301 aus der Ukraine geflüchtete Personen Bürgergeld. Davon sind 1687 Personen erwerbsfähig (Stand: Oktober 2025). „Die Anzahl ist leicht rückläufig und lag zu Jahresbeginn bei rund 1800 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.“ Einer groben Schätzung des Kreises Kleve zufolge sind kreisweit 150 Personen vom neuen Gesetz betroffen, die nach dem 1. April 2025 in den Kreis Kleve eingereist sind.



