Als der Duisburger Abdul B. beschloss, aus seiner Heimat zu fliehen, war Deutschland sein letzter Zufluchtsort, um einer Verfolgung und Gewalt zu entkommen. Doch er ahnte nicht, dass er vier Jahre später in Abschiebehaft landen und schließlich in den Irak abgeschoben werden würde – trotz seines kritischen Gesundheitszustands.
Denn die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg plant, den Kurden in den Irak abzuschieben. Abdul B. (Name geändert) wurde ohne Vorwarnung in der Behörde von Polizeibeamten festgenommen und in die Abschiebehaft nach Büren gebracht. Zuvor hatte er ein Schreiben der Ausländerbehörde, das unserer Redaktion vorliegt, mit dem Betreff „Weiterer Aufenthalt“ erhalten. Darin stand, dass er am 6. Februar bei der Behörde erscheinen müsse. „Während er dort wartete, kamen zwei Polizisten und nahmen ihn fest“, erzählte sein Begleiter Hasan Celik unserer Redaktion.
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Kurde aus Duisburg erlebt schweres Trauma
Abdul B. stammt aus Dohuk im Nordirak, wo er als kurdischer Muslim seit Jahren massiven Bedrohungen ausgesetzt war. Seine Familie geriet durch das Geschäft seines Vaters, der Tierarzt ist, zwischen die Fronten. Behörden und Gruppen wie die in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestufte PKK beschuldigten ihn, entweder die Regierung oder Gegengruppen zu unterstützen. Deshalb war ein Leben in Sicherheit für ihn unmöglich. „Seine Schwester wurde vor seinen Augen verbrannt. Dieses Trauma verfolgt ihn bis heute“, sagt Celik, der ihn seit 2022 eng begleitet.
Der 31-Jährige lebt seit 2021 in Duisburg und versucht, Fuß zu fassen. Er hat elf Monate lang Vollzeit gearbeitet. Doch die Ablehnung seines Asylantrags erschwert es ihm, seine prekäre Situation zu stabilisieren. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat ein Dokument, das seine Verfolgung durch die PKK belegen soll, als nicht authentisch eingestuft, so Çelik. Trotzdem hat er eine Duldung erhalten.
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Klinikaufenthalt von B. endet nach Festnahme
Im Sommer eskalierten bei B. psychische Probleme und schwere Depressionen. Er musste stationär in einer psychiatrischen Klinik in Oberhausen aufgenommen werden und wurde dort bis kurz vor seiner Festnahme am 6. Februar 2026 betreut. „Durch diese Festnahme musste die Behandlung unterbrochen werden“, so Celik.
In ihrem Schreiben vom 6. Februar 2026 an die Behörden betonten die Ärzte des Evangelischen Klinikums Niederrhein in Oberhausen, dass sich B. seit dem 28. Oktober 2025 in ihrer stationären Behandlung befindet. Sie stellten fest, dass er aufgrund seiner Diagnose nicht reisefähig sei und weiterhin stationär in einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Klinik behandelt werden müsse. „Der Patient ist derzeit hochgradig suizidal und eigengefährdet“, heißt es in dem Schreiben, das dieser ebenfalls Redaktion vorliegt.
Trotz dieser akuten Gefährdung und Selbstmordgefahr entschied das Duisburger Amtsgericht, dass B. „reisefähig“ sei. Laut Celik basiert diese Beurteilung jedoch auf einem veralteten Gutachten einer privaten Firma, mit der die Behörden arbeiten. Deshalb wurde diese Entscheidung ohne erneute Untersuchung getroffen. „Dieser Bericht ist abgelaufen. So eine Psychiatrie, eine depressive Behandlung, eine massive psychologische Störung kann sich täglich ändern, sowohl zum Guten als auch zum Schlechten“, so Celik.

Verwaltungsgericht Düsseldorf verhindert Abschiebung
B. sollte am Montag, dem 9. Februar, um 18:50 Uhr mit dem Flugzeug in den Irak abgeschoben werden. Laut der Stadt Duisburg wurde die Abschiebung jedoch aufgrund eines Eilantrags vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgebrochen. „Abzuschiebende Personen werden in solchen Fällen bis zur weiteren Klärung zunächst freigelassen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.
Die Stadt betonte außerdem, dass Personen, die nach einem abgeschlossenen Asylverfahren ausreisepflichtig sind und die Frist zur Ausreise verstreichen lassen, abgeschoben werden. „Falls Ausreisepflichtige eine Reiseunfähigkeit geltend machen, wird unter Einbeziehung vorgelegter Atteste eine gutachterliche Untersuchung und/oder weitere ärztliche Untersuchungen veranlasst“, so die Stadt. Auch das Bamf prüfe vorgelegte Atteste im Hinblick auf mögliche Abschiebeverbote. In solchen Verfahren greife die Stadt Duisburg sowohl auf Amtsärzte als auch auf beauftragte Ärzte zurück. Dies sei abhängig von der Art der Erkrankung. „Eine Abschiebung erfolgt nur, wenn die Person schlussendlich reisefähig ist und eine Weiterbehandlung im Heimatland erfolgen kann“, hieß es in einer allgemeinen Stellungnahme der Stadt.
Abschiebung aus Klinik: „Eine völlige Eskalation“
Abschiebungen von Asylbewerbern stoßen zunehmend auf Kritik. Insbesondere wird kritisiert, dass sie nach einer Einladung zur angeblichen Verlängerung des Aufenthalts erfolgen. Für Sebastian Rose von Abschiebungsreporting NRW ist das kein Einzelfall. „Aus vielen Regionen Nordrhein-Westfalens erreichen uns Berichte über Festnahmen bei Terminen in Ausländerbehörden – völlig unerwartet und teils in Begleitung von Sozialarbeitern oder Freunden. Dass aber eine so lange Krankenhausbehandlung durch eine solche Festnahme bei einem Termin abrupt abgebrochen wird, ist eine völlige Eskalation“, so Rose auf Anfrage.
Laut Rose nimmt die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg damit eine große Gefahr für Leib und Leben des kurdischen Mannes in Kauf. „Die Ärzte im Krankenhaus haben ihn intensiv behandelt. Sich über deren medizinische Empfehlungen hinwegzusetzen und im Geheimen eine medizinische Stellungnahme einer GmbH gegen Bezahlung einzuholen, ist nicht akzeptabel. Wir fordern, dass die Abschiebung abgesagt wird und der Mann seine Behandlung in Oberhausen sofort fortsetzen kann.“
Abschiebungsreporting NRW: Land soll Abschiebungen aus Kliniken stoppen
Bereits im Mai 2025 hat der Deutsche Ärztetag in einem Beschluss die zuständigen Behörden aufgefordert, Abschiebungen aus medizinischen und stationären Einrichtungen grundsätzlich zu untersagen. „Sechs Bundesländer haben Abschiebungen aus stationären Einrichtungen zuvor bereits auf dem Erlassweg unterbunden. Dass NRW es einfach so laufen lässt, ist nicht akzeptabel“, so Rose.
Mittlerweile fordert Rose von der neuen NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer (Grüne), dass sie sich dieses Themas annimmt und Abschiebungen während laufender stationärer Behandlungen verbietet. „Bis dahin können auch Kommunen selbst handeln und eigene Maßstäbe festlegen. Niemand muss schwer kranke Menschen abschieben.“
Anmerkung der Redaktion: In der Regel berichten wir nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Suizidgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen die Seelsorge unter 0800 111-0-111 und 0800 111-0-222 oder im Internet bei telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.




