Wie ein Tierquäler wirkt der Mann mit lichtem, dunkelgrauem Haar und im dunkelblauen Strickpullover mit hochgezogenem Kragen nicht, als er sich an diesem Vormittag zur Seite dreht, während sich die Kameras auf ihn richten. Fast vier Jahre ist es her, dass sein Pferd bei einem Schützenumzug in Düsseldorf auf der Königsallee nach einem Zusammenbruch starb. An diesem Freitag (27. März) musste sich der 70-jährige Reitstallbesitzer und Pferdehalter vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten – und wurde freigesprochen.
Gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld in Höhe von 12.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hatte er zuvor Einspruch eingelegt. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, beim Schützenumzug am 16. Juli 2022 wissentlich ein ungeeignetes und „mangelhaft ausgebildetes“ Pferd eingesetzt zu haben. Als Richterin Caroline Weißner den Vorwurf verliest, nimmt der 70-Jährige kurz die Brille ab, blickt trüb ins Leere und reibt sich die Augen. Dem Pferd, einem 19-jährigen Wallach namens „Waiherr“, seien Leistungen abverlangt worden, denen es augenscheinlich nicht gewachsen gewesen sei. Zudem soll es vor dem Einsatz nicht artgerecht untergebracht worden sein. Die Umstände hätten letztlich zum Tod des Tieres geführt, heißt es in dem Bußgeldbescheid.
Pferd stirbt bei Schützenumzug in Düsseldorf: Wallach schon immer ein „Nervenbündel“
Schon immer sei der Wallach ein „Nervenbündel“ gewesen, sagt die Vorbesitzerin vor Gericht, die das Pferd im Dezember 2021 an den 70-Jährigen verkauft hatte. Man habe sich gekannt, zuvor gute Erfahrungen miteinander gemacht. „Ich habe mich dann entschlossen, ihn in gute Hände zu geben“, so die 58-Jährige. Sie habe gewusst, dass der Reitstallbesitzer Pferde auch an Schützenvereine verleiht, habe das aber verhindern wollen und ausdrücklich gesagt, dass Waiherr „auf keinen Fall“ an Umzügen teilnehmen solle, „weil er vom Nervenkostüm her nicht geeignet war“. Zwar sei das Pferd selbst schon häufiger auf Turnieren geritten worden, „aber das ist nicht vergleichbar mit einem Schützenumzug“.

Zu Beginn des Zuges sei der Wallach etwas nervös gewesen. „Er wollte nach vorne, wurde ein bisschen aufgeregter und hat auch mal getänzelt“, berichtet der Mann, der Waiherr an dem Tag durch den Zug reiten sollte. Er ist Mitglied in einem Düsseldorfer Schützenverein und sitze seit seiner Kindheit im Sattel, an Turnieren habe er zwar nie teilgenommen, sei aber ein erfahrener Reiter. Seit einigen Jahren nehme er wieder Reitstunden bei dem Betroffenen und habe auch Waiherr im Rahmen dessen schon vor dem Festzug im Rahmen des Schützen- und Heimatfestes, das für das Tier tödlich endete, regelmäßig geritten. Der 70-Jährige habe ihn vorher gefragt, ob er beim Umzug mitreiten wolle. „Und das habe ich dann auch gemacht.“
„Einfach zur Seite umgefallen“: Reiter berichtet von Unfall bei Schützenumzug
Dass die Tiere bei einem Spektakel wie diesem mal nervös würden, sei nichts Ungewöhnliches, sagt der 41-Jährige. Doch aufgeregter als andere Pferde sei Waiherr nicht gewesen. Auch eine zwischenzeitliche Positionsänderung vom hinteren Ende des Zuges in die Mitte hätte daran nichts geändert. „Mit jedem Schritt nach vorne ist Waiherr ruhiger geworden“, so der Zeuge. „Auch als wir auf die Königsallee eingebogen sind.“ Dort sei das Pferd dann plötzlich stehen geblieben, „und einfach zur Seite umgefallen“. Es sei weder gerutscht noch getaumelt, „einfach umgefallen“.

Nach dem ersten Sturz hatte der Wallach mehrere Male wieder versucht, aufzustehen, und sich dabei noch eine Verletzung am Kopf zugezogen. Bei späteren Untersuchungen kam heraus, dass der 19-jährige Wallach an einer Herzschwäche gelitten hatte.
Gegen eine mangelhafte Versorgung vor dem Zug sprechen besonders die acht Kilo Raufutter, die das Pferd bei der Obduktion im Magen gehabt hat, erklärt Richterin Weißner. Doch die Frage, die sie an diesem Vormittag besonders beschäftigt: Hätte der Halter wissen müssen, dass der Schützenumzug so enden könnte? Hat er fahrlässig gehandelt?
Fahrlässigkeit nicht belegt: Pferdehalter freigesprochen
Ein amtlicher Tierarzt, der alle Pferde vor Beginn des Umzugs kontrollierte, habe keine Auffälligkeiten festgestellt. Wäre das der Fall gewesen, hätte er das Tier nicht starten lassen, sagt der 40-Jährige. Das käme nicht selten vor, doch in diesem Fall habe er nichts Ungewöhnliches bemerkt. Zudem hätten im Reitstall regelmäßig sogenannte Gelassenheitstrainings stattgefunden, an denen auch Waiherr teilgenommen hatte, erklärt eine weitere Zeugin, die ein eigenes Pferd im Stall des Betroffenen stehen hat. Dabei seien die Pferde gezielt auf die Umzüge vorbereitet worden, etwa mit Flattervorhängen, Bällen und Luftballons.
Dass der Pferdebesitzer von der Herzschwäche, von der auch seine Vorbesitzerin nichts gewusst hat, gewusst und damit fahrlässig gehandelt haben soll, hält die Richterin also für nicht belegt. In ihrem Freispruch spricht sie von einem „tragischen Tod“ und folgt damit der Argumentation des Verteidigers, der in seinem Plädoyer von einem „unglücklichen Unfall“ spricht. Fast zwei Stunden und zum Ende der Verhandlung richtet auch der Betroffene Worte in den Gerichtssaal: „Alle Menschen, die mich kennen, wissen, dass ich gewissenhaft arbeite“, sagt der 70-Jährige. „Es war ein tragischer Unfall, der uns allen leid tut. Mehr kann ich dazu nicht sagen.“
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Lange Debatte über Pferde-Einsatz im Brauchtum
Weit über den Fall in Düsseldorf hinaus gewinnt die Diskussion über den Einsatz von Tieren im Brauchtum seit Jahren an Bedeutung. Zuletzt starb ein Pferd im August vergangenen Jahres bei einem Schützenumzug in Warendorf.
Trotz des Unglücks vor fast vier Jahren hält der St. Sebastianus-Schützenverein 1316 e.V., der den Umzug veranstaltet hatte, weiterhin an der Pferdetradition fest. In einem Gespräch mit unserer Redaktion erklärte Schützenchef Andreas-Paul Stieber, bei dem Unglück 2022 habe es sich um einen gesundheitlichen Unfall gehandelt. „Das hätte genauso gut auch mit Menschen passieren können.“ Man tue alles, was nach den Vorschriften notwendig ist, um die Tiere zu schützen. „Wir schützen die Pferde und die Pferdegesundheit maximal. Da gibt es meiner Meinung nach nichts auszusetzen.“
Das Festhalten an der Tradition kritisiert unter anderem die Tierschutzorganisation Peta, die auch nach dem Vorfall in Warendorf Anzeige erstattete. Die Tierschützer weisen immer wieder auf die Belastungen und Gefahren hin, die der Einsatz von Pferden bei Schützen- und Karnevalsumzügen mit sich bringen kann. Auch die Auflagen der Veterinärämter und Leitlinien zum Umgang mit Pferden im Karneval sind, so kritisieren die Tierschützer, nicht ausreichend. „Die Vorschriften sind so, wie sie aktuell existieren, problematisch, da sie den Einsatz der Pferde legitimieren“, erklärte Peter Höffken, Fachreferent bei Peta. Auch den aktuellen Freispruch des Halters vor dem Amtsgericht in Düsseldorf sieht die Organisation dafür, „dass Pferde bei Umzügen durch bestehende Regelungen nicht ausreichend geschützt werden“ und fordert deshalb die Landeshauptstadt auf, „ein Verbot von Pferden auf Schützen- und Karnevalsumzügen auf den Weg zu bringen“.




