Bald ist es so weit: In vielen italienischen Bergortschaften beginnt Ende November das große Ski-Karussell. Die Skipisten öffnen wieder, der Winterspaß kann starten – allerdings mit einer großen Neuigkeit. Als erstes Land im Alpenraum führt Italien ab dem 1. November eine allgemeine Helmpflicht auf Skipisten ein. Diese gilt nicht nur für Skifahrer, sondern auch für Snowboarder und Rodler – und zwar auf allen Skiabfahrten, in Snowparks und auf Rodelbahnen.

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Diese neue Vorschrift wurde erlassen, um die Sicherheit in den Skigebieten zu erhöhen und das Risiko von Verletzungen bei Stürzen oder Zusammenstößen zu verringern. Wer ohne Helm erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Es werden dann zwischen 100 und 150 Euro fällig – zudem droht der Entzug des Skipasses.

Helmpflicht auf der Skipiste: Italien vorerst einziges Land im Alpenbogen

Bereits seit 2021 waren Jugendliche unter 18 Jahren in Italien verpflichtet, einen Kopfschutz zu tragen. Jetzt wird diese Pflicht auf alle Skifahrer ausgeweitet. Eingeführt wurde diese Neuerung vom italienischen Parlament im Rahmen eines umfangreichen Gesetzes über große Sportveranstaltungen. Der gesamtstaatliche Verband der Seilbahnunternehmer ANEF wurde davon kalt erwischt. Er ist über die Einführung der Helmpflicht nicht unbedingt glücklich. Italien ist ab dem Skiwinter 2025/26 nämlich das einzige Land im Alpenbogen mit Helmpflicht.

Vor allem Urlauber müssen darauf hingewiesen werden, dass sie einen Helm mitbringen oder ausleihen müssen – im Unterschied zum Skiurlaub in Nachbarländern wie Österreich, der Schweiz oder Frankreich. In Österreich müssen – bis auf Tirol und Vorarlberg – in allen Bundesländern Wintersportler bis 15 Jahre einen Helm tragen, in Slowenien gilt das bis 14 Jahre. Ältere sind davon ausgenommen.

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Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene müssen beim Wintersport in Italien ab sofort zum Helm greifen.© iStock | anyaberkut

Noch keinerlei Helmpflicht besteht in der Schweiz, Frankreich und Deutschland. Da der Helm das Risiko von Gehirnverletzungen und Schädelbrüchen bei Stürzen massiv senkt, ist das Tragen eines Helms beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln aber immer ratsam. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass nicht nur Kinder, sondern auch immer mehr Erwachsene beim Skifahren einen Helm tragen.

Skihelm: Auf diese Eigenschaften sollte man achten

Die meisten Skifahrer nehmen es gelassen, und Helmproduzenten wittern Geschäfte. Der Skihelm ist mittlerweile nämlich auch ein modisches Stilelement: schwarz für alle, die einen schlichten und eleganten Look bevorzugen – bunt oder mit Plüschohren geschmückt für jene, die ein farbiges Statement setzen möchten.

Produzenten betonen, dass Helm nicht gleich Helm ist: Wesentlich ist, dass er zertifiziert ist und den gesetzlichen Standards entspricht. Er muss eine gute Sicht gewährleisten, die richtige Größe haben (weder zu groß noch zu klein) und darf nicht verrutschen, um einen hervorragenden Schutz vor Stößen zu bieten. Angenehmer Tragekomfort, gute Belüftung und leichtes Einstellen auch mit Handschuhen sind weitere wichtige Eigenschaften. Nach jedem stärkeren Aufprall sollte der Helm ersetzt werden, auch wenn er äußerlich unbeschädigt erscheint. Touristen, die keinen Helm für den Skiurlaub besitzen, können ihn einfach zusammen mit ihrer Skiausrüstung ausleihen.

Nach Helmpflicht-Beschluss: Das ändert sich noch auf Italiens Skipisten

Das Gesetz mit der Helmpflicht enthält auch mehrere Neuerungen für Wintertouristiker. Das vollständige Verbot für Motorschlitten auf Skipisten wird aufgehoben. Nun dürfen diese Fahrzeuge wieder auf den Pisten unterwegs sein – allerdings nur außerhalb der Betriebszeiten. 2021 hatte das Parlament ein 24-stündiges Verbot beschlossen, was die Versorgung von Skihütten – zum Beispiel mit Lebensmitteln und Getränken – beinahe unmöglich machte.

Was hingegen den auszuweisenden Schwierigkeitsgrad der Skipisten betrifft, hat das italienische Parlament beschlossen, sich den in Europa gängigen Regelungen anzupassen. Blaue Pisten dürfen ab der neuen Wintersaison also wieder ein Gefälle von 25 Prozent statt wie bisher maximal 15 Prozent aufweisen. Skipisten müssen zudem mindestens 15 Meter breit sein, ausgenommen eigens gekennzeichnete Engstellen. Der Staat überlässt es den Regionen, selbst zu bestimmen, wie lang und breit diese Engstellen sein dürfen.

Neue gesetzliche Bestimmungen gelten auch für Rodelbahnen. Diese dürfen ein Gefälle von höchstens 15 Prozent und keine stärkeren seitlichen Neigungen aufweisen. Sie müssen zudem mindestens drei Meter breit sein. Zuvor hatte das Parlament die Mindestbreite auf sechs Meter festgelegt, was sich in Berggebieten als nicht praktikable Auflage erwiesen hatte. Die Betreiber von Rodelbahnen müssen laut neuem Gesetz aktive Sicherheitsvorkehrungen treffen und Rodelbahnen genauso beschildern wie Skipisten.