Nach dem Tod einer Hamburger Familie in Istanbul häufen sich Hinweise auf weitere Vergiftungsfälle. So soll im April ein dreijähriger Junge gestorben sein, nachdem in der Nachbarwohnung eine Schädlingsbekämpfung vorgenommen wurde, wie die türkische Nachrichtenagentur DHA berichtete. Offenbar handelte es sich bei dem eingesetzten Unternehmen um dieselbe Firma, die auch für die Schädlingsbekämpfung im Hotel der Hamburger Familie verantwortlich war – und auch um dasselbe Mittel.

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Dreijähriger stirbt in Istanbul: Vater erstattete Anzeige – Staatsanwalt ermittelt

Mitte November waren vier Mitglieder einer Hamburger Familie gestorben. Laut Obduktionsbericht könnte eine Schädlingsbekämpfung im Zimmer unter der Familie deren Tod verursacht haben. Dort wurden Spuren des Stoffes Aluminiumphosphid entdeckt. In Verbindung mit Wasser – Luftfeuchtigkeit genügt – entsteht das toxische Gas Phosphin. Eine Vergiftung durch das Giftgas wurde nun als Todesursache bestätigt. Eine zunächst im Raum stehende Lebensmittelvergiftung als Todesgrund wurde als weniger wahrscheinlich bezeichnet.

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Im Fall des Dreijährigen hatte der Autopsiebericht eine Vergiftung durch Pestizide bestätigt, wie DHA berichtet. Das Kind habe sich zunächst zu Hause wiederholt übergeben, sei dann in ein Krankenhaus gebracht worden und dort im April gestorben. Der Vater des Jungen habe Anzeige gegen das Schädlingsbekämpfungsunternehmen erstattet. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft habe Ermittlungen zu dem Fall des Dreijährigen aufgenommen.

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Bei der Schädlingsbekämpfung gelten in der Türkei wie auch international eigentlich strenge Vorschriften zum Umgang mit Gefahrenstoffen und zum Arbeitsschutz. Laut CNN Türk ist der Einsatz von Aluminiumphosphid in öffentlich zugänglichen Bereichen für gewöhnlich stark reglementiert oder sogar verboten, besonders in Wohngebäuden, Unterkünften und überall dort, wo Gäste anwesend sind. Ob das beauftragte Schädlingsbekämpfungsunternehmen in Istanbul in der Nachbarwohnung des verstorbenen Jungen und in dem betroffenen Hotel alle geltenden Regeln eingehalten hat, ist bislang unklar.

dpa/jcst