Gerade zeigen sich die ersten Blüten. An vielen Orten recken Schneeglöckchen ihre zarten Köpfe durch den noch winterlichen Boden und bringen ein wenig Vorfreude auf den Frühling. Was viele nicht wissen: Die wilde Form des Schneeglöckchens kommt in Deutschland kaum noch vor. Und weil der Bestand gering ist, gilt das Pflücken oder Ausgraben aus der Natur als tabu. Wer die Schneeglöckchen trotzdem sammelt, riskiert ein saftiges Bußgeld.

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Bußgelder: Bundesländer setzen unterschiedliche Mindesthöhen fest

Je nach Bundesland können die Bußgelder unterschiedlich hoch ausfallen:

  • Baden-Württemberg: keine Angaben
  • Bayern: mind. 50 Euro
  • Berlin: keine Angaben
  • Brandenburg: mind. 50 bis 5000 Euro
  • Bremen: mind. 50 bis 20.000 Euro
  • Hamburg: mind. 25 bis 50.000 Euro
  • Hessen: keine Angaben
  • Mecklenburg-Vorpommern: mind. 50 Euro
  • Niedersachsen: mind. 50 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: mind. 25 Euro
  • Rheinland-Pfalz: mind. 76,60 bis 10.225,84 Euro
  • Saarland: mind. 50 Euro
  • Sachsen: mind. 50 Euro
  • Sachsen-Anhalt: keine Angaben
  • Schleswig-Holstein: Keine Angabe
  • Thüringen: mind. 75 bis 10.000 Euro

In Hamburg kann das Pflücken von Schneeglöckchen richtig teuer werden: Hier sieht der Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Auch in Brandenburg müssen Pflücker mindestens 50 Euro bezahlen, wenn sie gegen den Schutz der zarten Frühjahrsblüher verstoßen.

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In Bayern sorgte 2025 ein Fall für Aufsehen: Einem in Österreich lebenden Mann wurde das Ausgraben von Schneeglöckchen zum Verhängnis. Weil er die weißblühenden Pflanzen auf einer Wiese ausgrub und mitnahm, wurde er von Passanten angezeigt und musste mit einem Bußgeld rechnen. Das berichtete das Mobilitätsmagazin des Bußgeldkatalogs.

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Betroffen sind von dem Pflückverbot allerdings nur die seltenen wilden und in Deutschland heimischen Schneeglöckchen. Wer im eigenen Garten mit Zwiebeln Schneeglöckchen anpflanzt und diese pflückt, hat nichts zu befürchten.

Übrigens sind nicht nur Schneeglöckchen geschützt – auch Märzenbecher oder Buschwindröschen stehen unter Naturschutz.

fmg