Es sind Taten, die an den Peiniger der Französin Giséle Pelicot erinnern: Vor Gericht hat ein Mann gestanden, seine Partnerin über Monate hinweg mit schweren Narkosemitteln betäubt, brutal vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben – teilweise stundenlang. „Es war in allen Fällen großes Glück, dass die Geschädigte nicht gestorben ist“, so Richter Markus Koppenleitner. Am Dienstag fiel nun das Urteil: Das Landgericht München I verhängte elf Jahre und drei Monate Haft.

Jeden 2. Sonntag
Ein FUNKE Liebe
Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Der Richter verurteilt den 28 Jahre alten Studenten aus China unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge, wobei sich der Versuch auf die Todesfolge bezieht, sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängt außerdem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
Lesen Sie auch
Richter: Taten „menschen- und frauenverachtend und monströs“
Koppenleitner nennt die Taten „hochkriminell, hochprofessionell“ und die Aufnahmen, die der junge Mann davon anfertigte, um später immer wieder dazu zu onanieren, „Videos, die sich einprägen, die schockieren“. Die Geschädigte, die erst durch die Festnahme ihres Freundes von den Taten erfuhr, habe selbst im Gerichtsprozess noch nicht glauben können, was ihr Partner ihr angetan hat. Und auch wenn der Angeklagte geständig gewesen sei, habe er „versucht, die Taten zu bagatellisieren“, sie „gefährlich, egoistisch, ungehobelt und unbedacht“ genannt. „Eine noch immer verharmlosende Beschreibung.“
Er sei kein Frauenhasser, hatte der 28-Jährige zum Beispiel vor Gericht gesagt. „Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.“ Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der Vergewaltigungen nicht aufwacht.
Auch interessant
Vergewaltigungsnetzwerk kam ans Licht
Auf seine Spur gekommen waren die Ermittler dem Angeklagten wegen eines Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft – unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die zuständige Kammer ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an.
Dieser Fall war es, der ein regelrechtes Vergewaltigungsnetzwerk aufdeckte. Die Ermittlungsgruppe „EG Inserat“ des hessischen Landeskriminalamtes informierte die Kollegen im Bundesgebiet, darunter in Berlin und Bayern, über weitere Verdächtige und das, was in Chatgruppen vor sich ging.
Ein Chat trug nach Angaben des Münchner Gerichts den Namen „Fahrschule“ und sei „extrem menschen- und frauenverachtend“ gewesen. Frauen seien dabei als „Privatautos“ bezeichnet worden, wenn es die eigene Lebensgefährtin war, oder als „Luxusautos“, wenn es sich um besonders attraktive Frauen handelte. Im betäubten Zustand wurden die Frauen „tote Schweine“ genannt.
Auch interessant
Ratschläge zur Betäubung in Chat geteilt
Weil diese Gruppe aufflog, wurden in der Sache in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren aufgenommen. Am Landgericht Berlin hat am 19. März der Prozess gegen einen Mann begonnen, der über einen Zeitraum von zwei Jahren in Peking eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben soll – zum Teil gemeinsam mit anderen Tätern. Von seinem späteren Wohnort Berlin aus soll der studierte Mediziner „wiederholt Ratschläge und Hinweise gegeben haben, wie man Personen mithilfe bestimmter Medikamente zur Durchführung sexueller Übergriffe betäuben könne“, wie das Berliner Gericht mitteilte. Das alles über eben jenen Telegram-Chat. Dasselbe Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen weiteren Angeklagten aus China – ebenfalls Mitte 20 – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Opfer erfuhren laut Gericht erst bei der Befragung durch die Polizei davon, was ihnen angetan wurde. Der Angeklagte selbst prahlte online mit noch mehr Taten und damit, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben. In den Ermittlungsverfahren seien „immer wieder Übersetzer abgesprungen, weil sie so schockiert waren“, sagt der Münchner Richter.

Im Münchner Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert, sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die Verteidigung forderte für den Studenten aus China sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.
Auch interessant
Richter: „Pelicot ist kein Einzelfall“
Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. Sowohl im Chinesischen als auch im Französischen gebe es inzwischen eine eigene Bezeichnung für diese Art des Verbrechens, sagt Richter Koppenleitner. „Soumission chimique“ bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung.
„Pelicot ist kein Einzelfall“, betont er. „Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit.“ In einer Chatgruppe, auf die Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter bei ihren Ermittlungen stießen, waren seinen Angaben zufolge „Tausende von Männern Mitglied“.
Anmerkung der Redaktion
Von (häuslicher) Gewalt betroffene Personen können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt. Das Opfer-Telefon des Weißen Rings ist unter 116 006 erreichbar. Opfer und Zeugen von häuslichen Gewalttaten können – bei Tag und Nacht – über den Notruf 110 Hilfe holen.
Frauen erhalten zudem Unterstützung beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ der Bundesregierung unter der 116 016. Der Anruf ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de können sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen.
Das Männerhilfetelefon ist unter der bundesweiten Telefonnummer 0800 123 99 00 zu erreichen. Hilfe erhalten Betroffene auch im Internet auf der Seite der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz.
daw, dpa










