Die Stiftung Warentest genießt Vertrauen wie kaum eine andere Institution in Deutschland. Die Tests der Stiftung entscheiden mitunter, für welche Produkte Verbraucherinnen und Verbraucher sich entscheiden – und um welche sie einen Bogen machen. Doch was, wenn die Stiftung Warentest Fehler macht und einem Unternehmen dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht?

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat nun in genau so einem Fall in zweiter Instanz ein Urteil gefällt. Der Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx hatte die Stiftung Warentest wegen eines fehlerhaften Tests verklagt und recht bekommen. Demnach haftet die Stiftung Warentest für den Test, der von einem externen Labor im Auftrag ausgeführt wurde. Das OLG Frankfurt sprach Pyrexx einen Schadensersatz zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
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Dem Berliner Mittelständler waren nach eigenen Angaben nach einem negativen Testurteil („mangelhaft“, 5,0) aus dem Jahr 2020 Aufträge und Kunden verloren gegangen. Das habe das Unternehmen fast die Existenz gekostet. „Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job“, heißt es in einer Erklärung von Pyrexx. Das Unternehmen verlangt 7,7 Millionen Euro Schadensersatz.
Stiftung Warentest hält Schadenssumme für überzogen
Die Stiftung Warentest sieht durch die OLG-Entscheidung den Verbraucherschutz gestärkt, „da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht“, wie ein Sprecher der Stiftung mit Sitz in Berlin mitteilte. „Gleichzeitig akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts, dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen.“ Die geforderte Summe halte die Stiftung jedoch für „realitätsfern“.
In der ersten Instanz beim Landgericht Frankfurt hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt und das falsche Testergebnis zurückgezogen. Schadensersatz wollte die Stiftung aber nicht leisten und ging in dieser Frage in die Berufung. Den angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat sie bislang nicht veröffentlicht.
Stiftung Warentest: Urteil hat Folgen für Test-Anbieter
Das Urteil des OLG könnte weitreichende Konsequenzen haben. Zum einen ist es denkbar, dass die Stiftung Warentest ihre internen Prüf- und Qualitätssicherungsprozesse verschärft. Externe Gutachten könnten künftig intensiver überprüft, Methoden transparenter offengelegt und Bewertungen vorsichtiger formuliert werden. Das macht Tests insgesamt aufwendiger, teurer und kostet Zeit.
Zudem könnte die Stiftung versuchen, das Haftungsrisiko vertraglich an externe Labore weiterzureichen. Das wiederum würde deren Preise sicherlich erhöhen – und manche könnten sich gänzlich von etwaigen Aufträgen fernhalten. Und das gilt nicht nur für Aufträge der Stiftung Warentest. Auch Betreiber anderer Vergleichs- und Testportale dürften das Urteil verfolgt haben und für sich Konsequenzen ziehen.
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In jedem Fall dürfte sich das Kräfteverhältnis zwischen getesteten Unternehmen und Testern verschieben. Firmen, die sich durch schlechte Bewertungen benachteiligt sehen, könnten vermehrt auf Schadensersatz klagen. Allein diese Möglichkeit könnte dafür sorgen, dass Tester vorsichtiger oder gar weniger kritisch werden.
lro/dpa






