Wer mit dem Auto in den Sommerurlaub ins europäische Ausland reist, sollte sich vor der Abfahrt mit den jeweiligen Verkehrsregeln und gesetzlichen Besonderheiten vertrautmachen. Neben den bekannten Mautregelungen in Italien, Österreich und der Schweiz gelten in vielen Ländern Vorschriften, die zahlreichen Reisenden nicht bekannt sind. Wer diese missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder, die die Urlaubskasse unnötig belasten können.

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Warnleuchte statt Warndreieck: Spanien stellt um

In Spanien gehört das klassische Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen der Vergangenheit an. Sein Einsatz ist dort inzwischen untersagt, da das Verlassen des Fahrzeugs zum Aufstellen des Warndreiecks als zu gefährlich gilt. Stattdessen müssen Fahrzeuge mit einer speziellen gelben Blinkleuchte (V-16-Warnleuchte) ausgestattet sein, die per Magnet auf dem Fahrzeugdach befestigt wird und andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig warnt.

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Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gilt diese Pflicht nicht. Anders sieht es jedoch bei Mietwagen in Spanien aus. Diese müssen mit der vorgeschriebenen Warnleuchte ausgerüstet sein. Urlauber sollten daher vor Fahrtantritt überprüfen, ob sich die Leuchte im Fahrzeug befindet. Andernfalls drohen bei einer Kontrolle oder nach einer Panne empfindliche Bußgelder.

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Tempolimits für junge Fahrer in Kroatien

In Kroatien gelten für Autofahrer unter 25 Jahren besondere Verkehrsregeln. Da sie als weniger erfahrene Verkehrsteilnehmer eingestuft werden, müssen sie sich auf allen Straßen an niedrigere Höchstgeschwindigkeiten halten. In der Regel liegen diese 10 km/h unter den allgemeinen Tempolimits. Auf Autobahnen sind für junge Fahrer daher höchstens 120 km/h erlaubt, auf Landstraßen maximal 80 statt 90 km/h.

Strikte Warnwestenpflicht für alle Mitfahrenden

Bei der Warnweste gelten in Europa teils deutlich strengere Vorschriften als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Während dort lediglich eine Warnweste pro Fahrzeug mitgeführt werden muss, schreiben andere Länder eine Warnweste für jede Person vor, die das Fahrzeug bei Pannen oder Notfall verlässt.

In Frankreich muss jeder Insasse beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro pro Person rechnen. Besonders streng sind die Vorschriften in Tschechien. Dort besteht sowohl eine Mitführpflicht als auch eine Tragepflicht für jeden einzelnen Fahrzeuginsassen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden. Vergleichbare Regelungen gelten auch in Spanien, Slowenien, der Slowakei und Italien.

Einreisegenehmigung für Großbritannien auch für Autoreisende

Für Reisen nach Großbritannien ist die elektronische Einreisegenehmigung ETA inzwischen für nahezu alle Urlauber verpflichtend. Das gilt nicht nur für Flugreisende, sondern auch für alle, die mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil auf die Insel fahren.

Die Genehmigung kostet umgerechnet rund 23 Euro und kann bequem über eine Smartphone-App oder das offizielle Internetportal der britischen Regierung beantragt werden. Wer ohne gültige ETA anreist, muss damit rechnen, dass ihm die Einreise verweigert wird.

Mautregelungen sind verwirrend: Österreich, Schweiz und Italien mit eigenen Vorschriften

Die unterschiedlichen Mautsysteme in Europa sorgen bei vielen Urlaubern regelmäßig für Verwirrung und können die Reisekasse spürbar belasten. Besonders auf dem Weg in die Alpen oder nach Italien lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweiligen Regelungen. In der Schweiz benötigen Autofahrer eine Jahresvignette für 40 Schweizer Franken. Sie gilt insgesamt 14 Monate, jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Für einzelne Tunnel können zusätzlich gesonderte Gebühren anfallen.

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In Italien wird die Maut dagegen streckenabhängig berechnet. An der Auffahrt zur Autobahn wird ein Ticket gezogen, das bei der Ausfahrt bezahlt wird. Im Durchschnitt fallen rund sieben Euro pro 100 Kilometer an. Vorsicht ist jedoch auf den Autobahnen A36, A59 und A60 im Norden des Landes geboten. Dort gibt es keine klassischen Mautstationen mehr. Stattdessen erfassen Kameras das Kennzeichen. Die Maut muss anschließend innerhalb von 15 Tagen online beglichen werden. Andernfalls können kostspielige Inkassoverfahren folgen.

Österreich setzt auf ein zweistufiges System. Neben der Vignette für das Autobahnnetz werden auf einigen Passstraßen und in bestimmten Tunneln zusätzliche Sondermauten erhoben. Die digitale Tagesvignette kostet 9,60 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 Euro und die Jahresvignette 106,80 Euro. Eine Besonderheit gilt beim Onlinekauf durch Privatpersonen. Aufgrund der geltenden Verbraucherschutzregelungen wird die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer sofort losfahren möchte, sollte sie deshalb an einer Verkaufsstelle wie einer Raststätte oder beim ÖAMTC beziehungsweise ADAC erwerben.