Es war eines der schlimmsten Flugzeugunglücke der deutschen Nachkriegsgeschichte: Am 24. März 2015 steuerte der Co-Pilot Andreas Lubitz einen Germanwings-Flieger auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich gegen einen Berg in den französischen Westalpen. Alle 150 Insassen verloren ihr Leben. Lubitz hatte sich laut Abschlussbericht der französischen Ermittler absichtlich im Cockpit eingeschlossen, um den Flieger an einem Berg zerschellen zu lassen und damit Suizid zu begehen.

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Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz beginnt in Braunschweig bald ein Prozess um Schmerzensgeld. Die mündliche Verhandlung findet am 28. August am Landgericht Braunschweig statt, wie das Gericht mitteilte. 30 Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von bis zu 110.000 Euro.

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Die Kläger sind nach Angaben des Gerichts überzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei. So soll der Absturz erst ermöglicht worden sein, so die Argumentation der Kläger. Die Bundesrepublik Deutschland hafte deshalb für Schäden. Das Zivilverfahren wird in Braunschweig verhandelt, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat. 

Ob die Klage Erfolg haben wird, ist allerdings fraglich. Das Gericht hält es nach erster Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Betroffene könnten den gleichen Schaden stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen.

fmg/tok/dpa