Die neue Heizung, die Fassadendämmung, die Solaranlage auf dem Dach: Wenn es um die Energiewende zu Hause geht, dann sind meistens Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen angesprochen. Sie sind es schließlich, die frei entscheiden können, auf welche Technik und welche Energiequellen sie setzen.

Für Mieterinnen und Mieter ist die Lage komplizierter. In der vierten Ausgabe der „Energieschmiede“-Webinarreihe, für die der WWF Deutschland und die Zeitungen der Funke Mediengruppe kooperieren, ging es deshalb darum, welche Probleme und offenen Fragen, aber auch welche Möglichkeiten es in der Energiewende gibt für all diejenigen, die zur Miete wohnen.

Gut die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete

Denn das sind viele. Deutschland ist ein Mieterland – etwa die Hälfte der Bevölkerung wohnt zur Miete, der Großteil davon in Wohnungen, die privat vermietet werden. Um im Klimaschutz im Gebäudesektor voranzukommen, ist es deshalb zentral, diese Menschen und die Gebäude, in denen sie wohnen, einzubeziehen. Doch die Entscheidung darüber, was mit dem Haus passiert, liegt nicht bei Mieterinnen und Mietern – die Kosten für Änderungen zahlen sie teilweise trotzdem. Über die Modernisierungsumlage können Hauseigentümer Kosten für bestimmte Investitionen dauerhaft auf die Miete aufschlagen.

Obwohl Maßnahmen wie besser gedämmte Fassaden oder eine neue Heizung zu niedrigeren Heizkosten führen können, fürchten viele Mieter deswegen, dass sie unterm Strich mehr zahlen müssen, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Die größte Sorge vor diesen Modernisierungen haben Mietende, die zugleich am meisten von den energetischen Maßnahmen profitieren würden. Das sind die Mietenden, die in den schlechtesten Effizienzklassen leben.“ Denn wer in alten Gebäuden mit niedrigen Mieten lebt, tut das häufig, weil mehr finanziell nicht machbar ist – eine Mieterhöhung erscheint da besonders bedrohlich. Selbst machen ist auch keine Option. Das Mietrecht unterbinde weitgehend energetische Maßnahmen, die Mieterinnen und selbst ergreifen können, sagt Bartels.

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Umgekehrt haben Vermieter nur begrenzt Anreize, in die Gebäude zu investieren, wenn von Einsparungen etwa bei den Heizkosten vor allem die Bewohner profitieren. Eine Gesetzesänderung von 2019, die die mögliche Mieterhöhung nach Modernisierungen deckelte, hatte laut Bartels direkt einen Einbruch der ohnehin niedrigen Sanierungsrate zur Folge. Der Deutsche Mieterbund plädiert deshalb für ein Modell, das die Kosten auf Mieter, Vermieter und Staat aufteilt. Bartels räumt aber ein, dass damit hohe Ausgaben für die Förderung verbunden wären.

Balkonkraftwerke können nur bei triftigen Gründen abgelehnt werden

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Mieter fürchten hohe Kosten, Vermieter sehen für sich zu wenig Grund, in die Nachhaltigkeit ihrer Gebäude zu investieren – also bleiben Mietshäuser bei der Energiewende außen vor?

Nicht unbedingt, sagt Sebastian Breer, der sich für den WWF Deutschland mit Klimaschutz im Gebäudesektor beschäftigt. Denn auch wenn Mieterinnen und Mieter nicht entscheiden können, wie geheizt oder gedämmt wird, können sie an anderer Stelle durchaus selbst aktiv werden. Etwa beim Strom: Für die beliebten Balkonkraftwerke können Vermieter seit Oktober 2024 nicht mehr ohne triftigen Grund ihre Zustimmung verweigern. Die kleinen Anlagen erleben seit einer Weile einen Boom, bei der Bundesnetzagentur sind inzwischen mehr als eine Million von ihnen registriert.

Viele Vermieter würden die Rechtslage aber nicht kennen, sagt Breer. „Freundliches Anklopfen und Nachhaken“ schade aber nie, und auch Mietervereine könnten helfen. Häufig gebe es für Balkonsolaranlagen auch Förderung.

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Auch jenseits von Steckersolargeräten gibt es Möglichkeiten. Zum Beispiel über Mieterstrom-Modelle: Bauen Vermieter größere Photovoltaik-Anlagen auf das Dach ihres Gebäudes, können Bewohner des Gebäudes diesen Strom kaufen. Der Vermieter wird so zum Stromversorger der Mieter. Netzentgelte und Umlagen, die üblicherweise Teil des Strompreises sind, fallen weg, das drückt die Preise, die Mieter zahlen müssen.

Wer will, dass etwas passiert, kann sich mit seinen Nachbarn zusammentun

Seit 2024 gibt es außerdem die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die funktioniert ähnlich, soll aber unbürokratischer und so leichter zugänglich sein. Unter anderem, weil der Vermieter als Betreiber der Solaranlage hier nicht verpflichtet ist, die Mieter voll mit Strom zu versorgen. Den Strombedarf, den die Anlage auf dem Dach nicht decken kann, können Mieter weiterhin über einen privaten Stromtarif decken. „Das ist sehr einfach in der Umsetzung im Vergleich zu Mieterstrom“, sagt WWF-Experte Breer. Es gibt allerdings eine große Hürde: Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind Smart Meter, also digitale Stromzähler, nötig – die sind aber in Deutschland bislang die Ausnahme.

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Und grundsätzlich sind Mietende für solche Modelle bisher darauf angewiesen, dass die Hauseigentümer überhaupt aktiv werden und eine Solaranlage installieren wollen. Der WWF spricht sich deshalb für eine Solarpflicht auf Dächern aus, zunächst auf Neubauten, schrittweise dann auch im Gebäudebestand.

Bis eine solche Regelung kommt, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein, kann es helfen, sich mit Nachbarinnen und Nachbarn zusammenzutun, um sich beim Vermieter dafür einzusetzen, dass etwas passiert. „Der Einzelne ist da leider oft schnell am Ende“, sagt Bartels, „aber als Gemeinschaft kann das durchaus funktionieren.“

Wer diese oder eine vergangene Folge Webinar-Serie „Energieschmiede“ noch einmal sehen möchte, kann das online tun. Die Aufzeichnungen sind auf dem Youtube-Kanal des WWF zu finden.