Der Prozess gegen den Todesfahrer des Magdeburger Weihnachtsmarktes beginnt am 10. November. Das Landgericht Magdeburg bestätigte den Termin, nachdem der „Spiegel“ darüber berichtet hatte. Vor der ersten großen Strafkammer des Schwurgerichts werden rund 147 Nebenkläger zugelassen, weitere Zulassungen sind beantragt. Rund 40 Anwälte vertreten die Nebenkläger. Wie viele Prozesstage es gibt, ist bislang unklar.
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Anklage gegen Todesfahrer: Mordprozess nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt
Mitte August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen den 50 Jahre alten Taleb A. erhoben. Er soll sechs Menschen getötet und mehr als 300 zum Teil schwer verletzt haben. Es kamen ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren zu Tode.
Dem Arzt wird mehrfacher Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Außerdem legt die Generalstaatsanwaltschaft dem Mann gefährliche Körperverletzung zur Last. A. wird dem Landgericht nach von zwei Anwälten verteidigt.
Am 20. Dezember vergangenen Jahres war der Täter mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Der Anschlag dauerte laut der Generalstaatsanwaltschaft eine Minute und vier Sekunden. Der saudische Arzt habe einen 340 PS starken Mietwagen genutzt. Er soll mit bis zu 48 Stundenkilometern über den Weihnachtsmarkt gefahren sein. Insgesamt schädigte er den Angaben zufolge 344 Menschen.
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Eigens gebautes Interims-Gerichtsgebäude
Damit alle Betroffenen - soweit sie möchten - am Prozess teilnehmen können, wurde ein Interims-Gerichtsgebäude errichtet. Die Dimensionen sind enorm: Allein der Verhandlungssaal ist 65 Meter lang und 30 Meter breit, er bietet etwa 450 Nebenklägern und ihren Rechtsbeiständen Platz. Rund 200 Besucher und Medienvertreter können den Prozess verfolgen.
Alle bestehenden Gerichtssäle im Land hätten nach Angaben des sachsen-anhaltischen Justizministeriums nicht ausgereicht. Es handele sich um eines der größten Strafverfahren in der Nachkriegsgeschichte, das besondere Anforderungen an Raum, Organisation und Sicherheit stelle.
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Unzufriedenheit und Frustration
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in einer Mitteilung zur Anklageerhebung mitgeteilt, die Tat sei mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet worden. A. habe „offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten“. Mittäter und Mitwisser habe es nicht gegeben.
Das Landgericht hatte das Verfahren zuletzt noch einmal dem Generalbundesanwalt zur Strafverfolgung vorgelegt. Es hatte angenommen, dass es sich um Straftaten handelte, die geeignet seien, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Karlsruhe lehnte die Übernahme ab mit der Begründung, es gebe keinen Staatsschutzbezug.
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Arzt in Psychiatrie mit fachlichen Defiziten
Vor der Todesfahrt arbeitete A. im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Dort werden Menschen behandelt, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtmittelabhängigkeit straffällig geworden sind.
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Angaben seines Arbeitsgebers nach ist A. dort immer wieder auffällig geworden, etwa durch wirre Mails, Unzuverlässigkeit und fachliche Defizite. Psychotherapeutischen Behandlungen seien ihm nicht zugetraut worden, hieß es in einem Bericht.
Anfang Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate vor dem Anschlag Sorgen um die Verfassung von A. machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergab. Auch mehrere Sicherheitsbehörden befassten sich immer wieder mit dem Täter, er war aber als Gegner von Islamisten letztlich durch alle Raster gefallen.
dpa/pau










