Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt wie geplant in zwei Schritten an. Das Bundeskabinett hat in Berlin eine entsprechende Verordnung beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Lohnuntergrenze zum 1. Januar von aktuell 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 Euro angehoben wird.
Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, soll der Mindestlohn dann um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.
Die Verordnung bedarf keiner weiteren Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sollen rund sechs Millionen Beschäftigte von der Erhöhung profitieren.
Bas: „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen“
Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, die sich im Juni nach kontroverser Debatte geeinigt hatte. Die Kommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung, die anschließend die Bundesregierung per Verordnung umsetzt.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Mindestlohn in Berlin als „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen“.
Sie betonte: Mit der zweistufigen Anhebung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit, und Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.“
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Steigen jetzt die Preise?
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission war nicht ohne Kontroversen. Arbeitgeber kritisierten unter anderem den großen politischen Druck – die SPD hatte im Vorfeld eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro bereits zum nächsten Jahr gefordert.
In ihrer Begründung zur Verordnung schätzt die Bundesregierung, dass auf Arbeitgeber durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr und rund 3,4 Milliarden Euro im Jahr darauf zukommen könnten.
Allerdings seien „nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,“ nicht zu erwarten, hieß es. Die Regierung geht davon aus, dass die Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen bei vollständiger Überwälzung der Lohnerhöhungen moderat steigen könnten.
pcl/dpa



