Fragebogen und Musterung für alle jungen Männer, vielleicht später auch die Wehrpflicht per Losverfahren: Die Koalition hat sich auf eine Neuregelung des Wehrdienstes verständigt. Erstmal gilt noch Freiwilligkeit beim Dienst in der Truppe, aber es gibt schon verpflichtende Elemente und eine neue Wehrerfassung. Es wird alles ganz schnell gehen: Der Bundestag soll Anfang Dezember grünes Licht geben, damit das Gesetz zur Wehrdienstmodernisierung zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Worauf müssen sich Jugendliche, aber auch ältere Männer jetzt einstellen?
Was ändert sich nächstes Jahr?
Als Erstes kommt schon ab Anfang 2026 ein Fragebogen. Beginnend mit dem Jahrgang 2008 erhalten alle 18-Jährigen einen Brief mit einem QR-Code, der zu einem Online-Fragebogen führt. Dort werden persönliche Daten wie der bisherige Ausbildungsweg und der Gesundheitszustand abgefragt. Kern ist eine Erklärung, ob man zum Dienst in der Bundeswehr bereit ist. Auf geeignete Interessenten würde die Bundeswehr zugehen, auf sie würde auch als Erstes zurückgegriffen, wenn im Spannungsfall zu entscheiden ist, wer bevorzugt zum Wehrdienst einberufen wird.
Das Verteidigungsministerium rechnet mit bis zu 300.000 Männern pro Jahrgang, die dazu verpflichtet sind, den Fragebogen und die Bereitschaftserklärung auszufüllen – das soll im Schnitt 15 Minuten dauern. Wer sich weigert oder falsche Angaben macht, dem droht ein Bußgeld. Junge Frauen bekommen den Fragebogen ebenfalls, ihre Angaben sind aber freiwillig.
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Was ist neu beim freiwilligen Wehrdienst?
Im ersten Schritt setzt das Gesetz auf mehr Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst, der attraktiver ausgestaltet wird und sechs bis 23 Monate dauern soll. Es soll eine höhere Besoldung als bisher geben (die Rede ist jetzt von 2600 Euro brutto im Monat), Berufsförderung und zum Beispiel auch einen Zuschuss zum Führerschein für Pkw oder Lkw in Höhe von bis zu 3500 Euro, wenn der Dienst mindestens zwölf Monate dauert.
Allerdings: Anders als von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) geplant, bekommen die freiwillig Wehrdienstleistenden nun doch nicht den Status eines „Soldaten auf Zeit“. Die Wehrdienstleistenden sollen zu Sicherungs- und Wachsoldaten ausgebildet und im Heimatschutz eingesetzt werden – wer länger als sechs Monate bleibt, kann sich auch spezialisieren. Nächstes Jahr wird mit 20.000 Freiwilligen geplant, für 2030 mit 40.000.

Das Ziel ist nicht nur, die aktive Truppe zu stärken – es geht vor allem auch darum, die Zahl der Reservisten zu erhöhen, die später im Krisenfall eingezogen werden könnten. Pistorius versicherte, der Dienst mit veränderter Ausbildung werde attraktiver und besser bezahlt: „Es muss niemand Angst haben. Es entsteht jetzt ein völlig neues Bild des Wehrdienstes.“
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Ab wann beginnt die Musterung?
Früher als ursprünglich geplant. Schon 2026 soll mit den Musterungen des Jahrgangs 2008 in kleinerem Umfang begonnen werden, ab Mitte 2027 werden die Untersuchungen dann flächendeckend stattfinden. Heißt: Ein großer Teil der Männer eines Jahrgangs mit deutscher Staatsbürgerschaft (gerechnet wird mit 200.000 Personen) muss zur Tauglichkeitsuntersuchung. Neu: Frauen können sich freiwillig zur Musterung melden. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit den Untersuchungen erreichen, dass die Bundeswehr „im Verteidigungsfall wirklich handlungsfähig ist und wir wissen, wer eingezogen werden kann“. Dieser Punkt war Kern des Koalitionsstreits, der Mitte Oktober eskaliert war: Verteidigungsexperten der Koalition wollten, dass per Los nur ein kleinerer Teil eines Jahrgangs zur Musterung einbestellt wird – dagegen hatte Pistorius protestiert, am Ende hat er sich durchgesetzt.

Wie läuft die Musterung?
Sie wird im Durchschnitt sechs Stunden dauern, so das Verteidigungsministerium. Es geht um eine ärztliche Untersuchung, einen computergestützten Eignungstest und einen Persönlichkeitstest sowie ein persönliches Gespräch. Die Musterung werde anders als früher in freundlicher und positiver Atmosphäre stattfinden, versichert der für das Personalmanagement verantwortliche Bundeswehr-General Robert Sieger. Die Bundeswehr habe sich dafür Anregungen in Schweden geholt. Gemustert werde außerhalb von Kasernen in angemieteten Liegenschaften, die „freundlich eingerichtet“ würden, sagt Sieger. Die Charmeoffensive hat einen Grund: Schließlich hofft die Bundeswehr, dass bei Jugendlichen durch den Kontakt während der Musterung Interesse am freiwilligen Wehrdienst geweckt wird.
Kommt jetzt die Wehrpflicht?
Nein, die seit 2011 ruhende Wehrpflicht bleibt erstmal ausgesetzt. Vorerst soll weiter Freiwilligkeit gelten, die Bundeswehr muss sowieso zunächst Unterkünfte, Ausrüstung und Ausbilder organisieren. Aber: Sollte der zusätzliche Personalbedarf durch den freiwilligen Wehrdienst nicht erreicht werden, wird die Wehrpflicht später wieder eingeführt, nach Lage der Dinge frühestens wohl 2028. Das müsste aber auf jeden Fall der Bundestag nochmal extra debattieren und beschließen. Einen Automatismus gibt es also nicht, doch werden nun verbindliche Zielmarken ins Gesetz geschrieben: Pistorius muss jedes halbe Jahr einen Bericht vorlegen. Werden die Zielmarken verfehlt, muss die Bundesregierung aktiv werden.
Werden Wehrpflichtige per Los ausgewählt?
Kann sein, sicher ist es nicht. Die Koalition hat sich zwar grundsätzlich darauf verständigt, dass das Losverfahren zum Zug kommen könnte, wenn Wehrpflichtige ausgewählt werden müssen. Aber: Besiegelt ist das nicht, der Bundestag müsste später das Losverfahren in einem gesonderten Gesetz regeln, betonten die Koalitionsspitzen. Pistorius sagte, das Losverfahren sei die „ultimata ratio“ – also der letzte Lösungsweg –, wenn alle anderen Auswahlkriterien ausgeschöpft seien, dann aber sei es „wahrscheinlich das mildeste Mittel“. Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU): „Wir sind auch offen für andere Vorschläge.“ Die Wahrscheinlichkeit, zum Wehrdienst gezwungen zu sein, bleibt so oder so relativ gering. In Friedenszeiten würde auch mit der Wehrpflicht nur ein kleiner Teil eines Jahrgangs einberufen – vielleicht 10.000 oder 20.000 junge Männer, nicht mal zehn Prozent eines Jahrgangs.
Kann man den Wehrdienst verweigern?
Ja. Das Grundgesetz garantiert das Recht, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Anträge auf Kriegsdienstverweigerung müssen bei den Karrierecentern der Bundeswehr gestellt werden – denn eine Tauglichkeitsprüfung durch die Bundeswehr ist dann obligatorisch. Wer für tauglich erklärt wird, dessen Antrag geht weiter ans Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das dann entscheidet. Einen Antrag auf Verweigerung kann man auch stellen, ohne gemustert oder einberufen zu sein. Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, müsste bei Wiedereinsetzung der Wehrpflicht einen Zivildienst ableisten, die Dauer würde sich am Grundwehrdienst orientieren. Die Anerkennung gilt in der Regel lebenslang. Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer war lange Zeit sehr gering, nimmt nun aber zu: In diesem Jahr waren es bis Ende August nach Daten der Bundeswehr schon 3.257 Anträge, hochgerechnet dürften es bis Jahresende etwa 5000 werden – eine Steigerung um über 60 Prozent im Vergleich zu 2024.
Müssen auch ältere Jahrgänge zur Bundeswehr?
Erstmal nicht, aber in einer Krise vielleicht schon. Im Spannungs- und Verteidigungsfall sind bereits nach heutiger Gesetzeslage Männer bis zum 60. Lebensjahr wehrpflichtig. Das neue Gesetz stellte deshalb sicher, dass mit einer „Wehrerfassung 2.0“ auch die Daten der Jahrgänge vor 2008 erhoben werden. Das so erstellte, flächendeckende Lagebild soll künftig garantieren, dass die Bundeswehr bei Bedarf auf die Älteren zurückgreifen kann. Einige Jahrgänge werden laut Gesetzentwurf nach und nach angeschrieben und bekommen zum Beispiel Informationsmaterial zugesandt: So will die Bundeswehr auch Männern und Frauen ab dem Geburtsjahrgang 2001 einen Fragebogen vorlegen, um zu ermitteln, ob Interesse am Dienst bei der Bundeswehr besteht. Die Beantwortung des Fragebogens bleibt aber für diese Personengruppen freiwillig.





