Eigentlich sehen die Regeln vor, dass offizielle Akten von Bundeskanzlern für die Öffentlichkeit zugänglich im Bundesarchiv in Koblenz gesammelt werden. So sollen Historiker, Journalisten und Bürger ihr Recht wahrnehmen können, wichtige amtliche Dokumente einsehen zu können. Festgeschrieben ist das im sogenannten Bundesarchivgesetz (BArchG).

Im Fall von Ex-Kanzler Gerhard Schröder ist allerdings ein Streit um 178 Aktenordner mit amtlichen Unterlagen aus dessen Amtszeit entbrannt. Der Hintergrund: Als die SPD-Fraktion im Juni 2025 Schröders Büro in den Räumen des Bundestages auflöste, wurden die Akten nicht ins Bundesarchiv gebracht, sondern zur SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin.

Zunächst hatte die Rechercheplattform „Correctiv“ darüber berichtet. Der Berliner Anwalt Christoph Partsch findet das Vorgehen empörend. Partsch sieht sogar eine mögliche Straftat: „Soweit es sich bei den entwendeten Unterlagen um öffentlich gewidmete Schreiben handelt, liegt ein Fall von Diebstahl vor“, sagte er „Correctiv“.

Schröder-Akten: Friedrich-Ebert-Stiftung widerspricht Vorwürfen

Die Ebert-Stiftung wies den Vorwurf eines möglichen Diebstahls zurück, es gebe dafür „keinen Anhaltspunkt“. Man habe in der Tat im Juni 2025 Aktenbestände aus dem Schröder-Büro erhalten. Das entspreche aber „der archivüblichen Praxis“, solche Unterlagen zu akzeptieren und „zu sichern“, damit sie überhaupt archiviert würden, zitiert „Correctiv“ einen Sprecher. Sollte das Kanzleramt später „bei einer nachträglichen Prüfung zu dem Schluss gelangen, dass es sich bei übergebenen Akten um amtliche Unterlagen handelt, wird das Archiv diese Akten dem Bundeskanzleramt übergeben“.

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Genau diese Prüfung des Kanzleramt steht nun an, wie „t-online“ berichtet. „Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen“, teilte ein Regierungssprecher mit. Ein Sprecher der Ebert-Stiftung sagte: „Das heißt, das Bundeskanzleramt prüft zunächst, ob es sich bei Akten im Bundeskanzlerbüro um amtliche Unterlagen handelt und bietet, so dies seiner Einschätzung nach der Fall ist, diese dem Bundesarchiv an.“ Mittwoch soll die Bundesregierung im Haushaltsausschuss zum Sachstand berichten.

Experte beklagt Privatisierung amtlicher Akten

Die Akten beinhalten möglicherweise brisante Informationen. Sie könnten zum Beispiel Auskunft über das Verhältnis zwischen Schröder und Russlands Präsidenten Putin geben und zu der Frage, wie sich Deutschland in die energiepolitische Abhängigkeit von Russland begab.

Der Archivrechtsexperte Partsch beklagt laut „Correctiv“ die Folgen solcher Privatisierungen amtlicher Akten. Sie gäben Ex-Kanzlern „die Möglichkeit, die Geschichtsschreibung über sich selbst zu monopolisieren und handverlesenen und eng geführten Ghostwritern zu überlassen oder die fundierte Geschichtsschreibung über lange Zeit ganz zu verhindern“.

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Parallelen zu Akten von Helmut Kohl

Schröder ist nicht der einzige Ex-Kanzler, dessen Umgang mit offiziellen Dokumenten Kritik hervorruft. Der 2017 verstorbene ehemalige Kohl häufte laut Berichten ordnerweise Originaldokumente in seinem Bungalow in Oggersheim an. Auch nach über 50 Jahren bleiben sie für die Öffentlichkeit verschlossen. Die Klage einer Journalistin, die auf eine Einsicht der Akten abzielte, scheiterte 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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