Neun Monate vor den nächsten Wahlen in den USA zündet Donald Trump die nächste Eskalationsstufe. Mit verschärfter „Wahlbetrug“-Rhetorik versucht der Präsident, das Wahlsystem rechtzeitig vor den „Midterms” im November zugunsten der Republikaner umzubauen. Seine jüngste Forderung trifft das föderale Herz des amerikanischen Wahlrechts: In 15 der 50 Bundesstaaten – welche, sagt Trump nicht – soll Washington die Regie übernehmen und damit die seit rund 240 Jahren verfassungsrechtlich verankerte Zuständigkeit der Bundesstaaten aushebeln. Trump begründet das mit „schrecklicher Korruption“ und der Unfähigkeit besagter Gebietskörperschaften, „die Stimmen legal und ehrlich zählen zu können“. Belege liefert er nicht.

Seine Vorwürfe fügen sich jedoch in eine breiter angelegte Kampagne, die nach Einschätzung von Wahlexperten schon jetzt Verunsicherung vor den „Midterms“ erzeugen soll. Das Motiv liegt auf der Hand: Für den Fall einer Niederlage im Herbst, die laut jüngsten Umfragen in einer Kammer des Kongresses, wenn nicht in beiden, wahrscheinlicher wird, wird der Boden bereitet für Manipulationen bei der Stimmauszählung, Anfechtungsklagen – und für die Nicht-Akzeptanz eines unerwünschten Ergebnisses.

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Donald Trump in Washington: Zweifel säen an den Wahlen.© Evan Vucci/AP/dpa | Evan Vucci

Trump bedient dabei einen klaren Vierklang.

Erstens: Briefwahl zurückdrängen oder abschaffen. Sie sei strukturell betrugsanfällig, behauptet er seit Jahren – obwohl Wahlkommissionen, auch in republikanisch regierten Bundesstaaten, und zahlreiche Gerichtsurteile bisher das Gegenteil nahelegen.

Zweitens: Hürden für Wahlberechtigte erhöhen. Bürger sollen bereits bei der Registrierung nachweisen, dass sie US-Staatsbürger sind. Gerade sozial schwache Gruppen, darunter viele Afroamerikaner, verfügen oft nicht über die geforderten Dokumente, weil sie im Alltag nicht zwingend benötigt werden.

Trump: Ich brauche Wahlsiege "für mein Ego"

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    Drittens: Wahlautomaten delegitimieren. Nur Papierstimmzettel, möglichst händisch ausgezählt, sollen bleiben.

    Viertens: Wahlkreise politisch neu zuschneiden. Republikanisch regierte Staaten werden gedrängt, Grenzen außer der Reihe so zu ziehen, dass demokratische Kandidaten strukturell benachteiligt sind. Diese Methode – „gerrymandering“ genannt – ist parlamentarisch legal, aber demokratiepolitisch hoch umstritten.

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    Als Warnsignal, wie ernst Trump seine Angriffe meint, gilt vielen Beobachtern die FBI-Aktion in Fulton County, Georgia. Ende Januar beschlagnahmten Bundesbeamte in einer Lagerhalle tausende Wahlunterlagen aus der Präsidentschaftswahl 2020: Stimmzettel, Wählerverzeichnisse, Verwaltungsdokumente. Der politische Kontext ist heikel. Trump behauptet bis heute, ihm seien in Georgia Stimmen „vorenthalten“ worden. Nach der Wahl 2020 hatte er den dortigen Wahlleiter unter Druck gesetzt, zusätzliche rund 12.000 Stimmen „zu finden“, die Joe Bidens Sieg gekippt hätten.

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    Juristen wie Rick Hasen warnen vor der Signalwirkung solcher Einsätze: Wahlarchive werden aus dem Verwaltungs- in den Strafrahmen gezogen. Lokale Wahlämter sehen, dass sie selbst Jahre später in nationale Machtkämpfe geraten können. Das Vertrauen leidet doppelt – bei Trump-Anhängern, wenn am Ende nichts Belastbares gefunden wird, und bei Gegnern, wenn der Eindruck politischer Instrumentalisierung bleibt.

    Selbst in der Republikanischen Partei stößt Trumps Nationalisierungsplan auf Widerstand. Neben bekannten Trump-Kritikern wie Rand Paul widersprachen auch der republikanische Sprecher des Repräsentantenhauses, Mike Johnson, und der Mehrheitsführer im Senat, John Thune, einer Übernahme der Wahlorganisation durch den Bund.

    Trump will härtere Nachweispflichten durchsetzen

    Gleichzeitig hat Trump seinen Werkzeugkasten seit 2025 erweitert. Seine Executive Order 14248 enthält verschärfte Nachweispflichten, härtere Bundesdurchsetzung gegen Staaten mit großzügiger Briefwahlpraxis, zusätzliche Auflagen für Wahlsysteme und die Option, Fördermittel zu kürzen. Das verfassungsrechtliche Problem ist zentral: Die Primärkompetenz für „Zeiten, Orte und Art und Weise“ der Wahlen liegt bei den Bundesstaaten; der Präsident ist in diesem Feld nicht Gesetzgeber. Mehrere Gerichte haben deshalb Kernteile der Order bereits blockiert – etwa die Dokumentenpflicht bei der Registrierung und Eingriffe in bestehende Briefwahlregeln.

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    Parallel läuft der Hebel im Kongress: Der SAVE Act (H.R.22) passierte 2025 das Repräsentantenhaus. Anfang 2026 folgte die nächste republikanische Offensive („SAVE America“). Der Kern – nur US-Bürger sollen bei Bundeswahlen abstimmen dürfen – ist als Grundsatz unstrittig, weil er ohnehin gilt. Streit entbrennt an der Umsetzung: Kontrollorganisationen wie das Bipartisan Policy Center verweisen auf seltene Nichtbürger-Fälle, warnen aber vor erheblichen Hürden für legitime Wähler, wenn Nachweispflichten schlecht konstruiert sind.

    Auch beim Briefwahlstreit ist die Rechtslage komplizierter als Trumps Parolen. Die Praxis „rechtzeitig abgestempelt, später eingegangen“ ist juristisch umkämpft; mehrere Gerichte betonen, maßgeblich sei oft die fristgerechte Abgabe, nicht zwingend der Eingang am Wahltag. Trumps pauschale Behauptung, spätere Eingänge seien per se Betrug, bleibt unbelegt.

    Bei Wahlautomaten verlaufen die Linien ähnlich: technische Skepsis auf der einen Seite, politische Delegitimierung auf der anderen. Überprüfbare Papierprotokolle sind ein legitimes Integritätsinstrument. Die pauschale Erzählung „Maschinen stehlen Wahlen“ gilt hingegen unter Fachleuten als absolut haltlos.

    US voters go to the polls
    Briefwahl in den USA: Trump kritisiert das Verfahren seit Langem.© AFP | PATRICK T. FALLON

    Das gleiche Urteil gilt für das Worst-Case-Szenario: Trump lässt die Midterms „ausfallen“ – Stichwort „Insurrection Act”. Wenn innere Unruhen den Einsatz des Militärs zur Folge hätten, stünden die Wahlen auf der Kippe, heißt es in Washingtoner Politik-Kreisen. Wirklich? Kurz: rechtlich extrem schwer bis praktisch nein, solange Verfassung und Kongressmehrheiten nicht mitspielen. Die Wahltage für Kongress und Präsidentschaft sind gesetzlich festgelegt; Änderungen sind Sache des Kongresses, nicht des Präsidenten. Selbst wenn man den „Insurrection Act” maximal weit liest (Truppeneinsatz im Inland), folgt daraus noch kein Blankoscheck, Wahlen abzusagen. Zumal das Strafrecht klare Schranken kennt gegen die bewaffnete Präsenz von Soldaten an Wahlorten.

    Das Fazit vieler Trump-ferner Republikaner und unabhängiger Wahlbeobachter fällt dennoch nüchtern aus: Die größte Gefahr ist derzeit nicht die formale Abschaffung von Wahlen, sondern ihre schrittweise politische Umkodierung – vom neutralen Verwaltungsakt zur permanenten Loyalitätsprobe. Wenn ein Präsident Regeln zentralisieren, Gegnerstaaten finanziell disziplinieren, alte Betrugsmythen reaktivieren und Strafverfolgung in Wahlnähe politisch aufladen kann, wird „Integrität“ zur Waffe. Eine Demokratie kann beschädigt werden, auch wenn am Wahltag die Urnen noch geöffnet sind.