Umweltminister Carsten Schneider (SPD) will, dass die Pharma- und Kosmetikindustrie dafür aufkommt, die Rückstände ihrer Produkte in Kläranlagen aus dem Wasser zu filtern. „Dass mit der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen Mikroschadstoffe im Wasser reduziert werden sollen, ist ein großer Gewinn für den Gewässerschutz und die Gesundheit“, sagte Schneider den Zeitungen dieser Redaktion. „Bei der Frage, ob die Verbraucher die Mehrkosten bezahlen sollen oder die Pharma- und Kosmetikindustrie, habe ich eine klare Haltung: Das muss die Industrie bezahlen.“

Schneider positioniert sich damit in einem Streit um die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Karl). Die ist seit 2025 in Kraft und sieht vor, dass Kläranlagen, in denen das Wasser von mehr als 150.000 Menschen geklärt wird, eine neue, vierte Stufe der Behandlungen einführen müssen. Damit sollen sogenannte Mikroschadstoffe aus dem Wasser geholt werden, die unter anderem über Medikamente und Kosmetik ins Wasser kommen.

Verursacherprinzip: 80 Prozent der Kosten soll die Industrie tragen

Nach dem Verursacherprinzip soll 80 Prozent der Kosten dafür die Industrie tragen – doch dagegen regt sich jetzt im Europaparlament Widerstand, unter anderem von der EVP. Ende April soll über eine Resolution zum Thema abgestimmt werden.

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Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Schneider ist dafür, die finanzielle Verantwortung bei der Industrie zu belassen. „Denn sie ist für die Mikroschadstoffe verantwortlich, und sie hat es in vielen Fällen auch in der Hand, besser abbaubare Produkte zu entwickeln“, sagte der SPD-Politiker dieser Redaktion. „Die Verbraucher mit höheren Wasserkosten zu belasten, halte ich für falsch.“ Wasser sei Lebensgrundlage, das dürfe man nicht unnötig verteuern.

„Wer Stoffe in den Markt bringt, die unsere Gewässer und damit letztlich auch unser Trinkwasser belasten, muss auch Verantwortung für deren Beseitigung übernehmen“, findet Schneider. Das wolle man jetzt möglichst schlank und abgestimmt zwischen den Mitgliedstaaten umsetzen.