Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellt infrage, Schwarzfahren weiterhin strafrechtlich zu verfolgen. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“ Die schwarz-rote Koalition habe ein modernes Strafrecht vereinbart. „Das heißt für mich auch, dass wir die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten müssen“, sagte die Justizministerin.

„Mit der Union nicht zu machen“

Der Vize-Fraktionschef von CDU und CSU im Bundestag, Günter Krings, hat den Vorstoß scharf kritisiert. „Mit der Union ist die Straffrei-Stellung des Schwarzfahrens nicht zu machen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Krings (CDU) unserer Redaktion.

„Ohne die Strafbarkeit würden auch Fahrkarten-Kontrollen ins Leere laufen, denn die Schwarzfahrer dürften vom Kontrolleur nicht mehr festgehalten werden. Das würde die Zahl der Schwarzfahrer erheblich steigern, und am Ende stiegen die Fahrpreise.“ Der Rechtsexperte hob hervor: „Als Union wollen wir gerne Politik für die ehrliche Mehrheit im Lande machen.“

Lesen Sie auch

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, widersprach in der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ ebenfalls: „Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben.“ Fahren ohne Ticket würde sonst zum Kavaliersdelikt. Würde es nicht mehr als Straftat behandelt, „laufen wir Gefahr, dass es sehr vielen einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht“. Oftmals gehe es zudem nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich, sagte Roßkopf.

Anwaltverein spricht von „sozialpolitischem Irrsinn“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält es indessen für überfällig, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit beim Fahren ohne Ticket sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch. Die Verfahren und Freiheitsstrafen für Fahrten ohne Fahrschein kosteten den Steuerzahler im Jahr rund 200 Millionen Euro, sagte der Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, Swen Walentowski, , der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Verfolgt würden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können. Das sei „ein sozialpolitischer Irrsinn“. Ein Herabstufen zur Ordnungswidrigkeit wäre nicht ausreichend, es brauche eine echte Entkriminalisierung, sagte Walentowski: „Andernfalls würde zwar die Ersatzfreiheitsstrafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwingungshaft trotzdem im Gefängnis landen.“

Paragraf 265a führt Menschen nach mehrmaligem Schwarzfahren und nicht gezahlter Geldstrafe ins Gefängnis. Jährlich kommen durch die sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“ rund 7.000 bis 9.000 Menschen ins Gefängnis, so Schätzungen. Sie betrifft immer wieder dieselbe Gruppe: die Mittellosen. Der Freiheitsfonds hat nach eigenen Angaben seit seiner Gründung 2021 bisher über 1.500 Menschen freigekauft und 278 Haftjahre aufgelöst: Spenden machen es möglich.

Einen Kompromiss schlägt der Deutsche Richterbund vor. Er spricht sich dafür aus, den Straftatbestand der Beförderungserschleichung auf seinen „strafwürdigen Kern“ zu beschränken. Der Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn hob hervor: „Das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein sollte nur noch in Fällen strafbar sein, in denen die Betroffenen technische Zugangsbarrieren überwinden oder Zugangskontrollen umgehen.“ Wer in einen Bus oder eine Straßenbahn einsteige, ohne irgendeine Form der Täuschung zu begehen, sollte nicht mehr mit Strafe bedroht werden. Für diese Fälle sei das erhöhte Beförderungsentgelt der Verkehrsbetriebe ausreichend.

mit epd