Felix Teichner fand die Idee offenbar lustig – doch nun könnte sie ihm um die Ohren fliegen. Der AfD-Politiker will am Sonntag Landrat in der Uckermark im Nordosten Brandenburgs werden. Es wäre der erste Landratsposten überhaupt für die Rechtsaußenpartei. Für eine Kampagne in den sozialen Medien setzte sich der 35-Jährige eine Sonnenbrille auf und posierte breit grinsend vor einer Deutschlandfahne. Dazu der Spruch: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Angetextet wurde das entsprechende Bild in dem Post mit dem launigen Spruch „Ja so blau, blau, blau blüht die Uckermark“ – ein Verweis auf den Heino-Hit „Blau blüht der Enzian“, der auch kurz angespielt wird.

Was Teichner nun wirklich blüht, ist eine saftige Strafe von 250.000 Euro. Auf diese Summe hat ihn Heinos Anwalt Dirk Strohmenger verklagt. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung schickte dieser am Samstag ein Schreiben an Teichner sowie an den AfD-Kreisverband Uckermark. Darin fordert er eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie die sofortige Einstellung der Wahlwerbung. Wegen der Verletzung von Heinos Persönlichkeitsrechten soll Teichner zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zahlen.

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Heinos Anwalt spricht von „unabsehbarem Reputationsschaden“

Strohmenger schreibt laut „Bild“ unter anderem: „Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde, wenn er denn könnte.“ Heino sei ein „unabsehbarer Reputationsschaden“ entstanden. „In der Öffentlichkeit wird die Falschbehauptung verankert bleiben, dass unser Mandant die AfD unterstützt“, heißt es weiter. Da die AfD bislang nicht auf die Forderungen reagiert habe, sei beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung beantragt worden.

Bezeichnet sich als Heino-Fan: Felix Teichner (Archivbild)
Bezeichnet sich als Heino-Fan: Felix Teichner (Archivbild)© dpa | Jens Kalaene

Auch Heino selbst meldete sich gegenüber der „Bild“ zu Wort: „Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen. Bei meinen Konzerten ist zwar jeder willkommen, egal, was er wählt, aber diese Aktion geht mir eindeutig zu weit“, erklärte der Sänger. Heino ist gerade auf Deutschlandtournee. Unter dem Motto „Made in Germany“ singt der Schlagermusiker deutsche Volkslieder und auch die Nationalhymne. Heino ist politisch konservativ eingestellt und bekennender CDU-Wähler. Bei der vergangenen Bundestagswahl hatte er gemeinsam mit anderen Prominenten wie Schauspielerin Uschi Glas oder Bodybuilder Ralf Moeller Friedrich Merz unterstützt.

Heino habe sich öffentlich bereits gegen die AfD ausgesprochen, und es sei inakzeptabel, von der Partei vor ihren Karren gespannt zu werden, ergänzte Heinos Manager Helmut Werner gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Der Sänger hätte aber bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei auch juristische Schritte eingeleitet, sagte Werner. Der Sänger werde seit Jahrzehnten von manchen in der rechten Ecke vermutet, sagte Werner. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt. Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“

AfD-Kandidat Teichner rechtfertigt sich: „Keine Tatsachenbehauptung“

AfD-Kandidat Teichner versuchte, sein Vorgehen gegenüber der „Bild“ zu verteidigen. „Ich bin ein Fan von Heino und war auch kürzlich auf zwei seiner Konzerte. Das hat mich animiert, ihn in mein Posting einzubinden. Aber ich habe die Aussage im Konjunktiv gehalten, es ist keine Tatsachenbehauptung“, rechtfertigt sich der Politiker. Die 250.000 Euro könne er nie abbezahlen, sagte Teichner. Heinos Anwalt solle sich überlegen, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. „Denn dies könnte sich für Heino vielleicht wirklich als Imageschaden erweisen“, erklärte Teichner weiter.

Heino ist nicht der erste Musiker, der sich gegen die Vereinnahmung durch eine politische Partei zur Wehr setzt. Als juristisch wegweisend gilt bis heute ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mai 2017. Die NPD hatte 2014 während des Landtagswahlkampfs in Thüringen zwei Songs der Kölner Band „Höhner“ genutzt. Die wehrte sich auf dem Rechtsweg. Der BGH entschied letztinstanzlich, dass das Abspielen der Lieder das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzte (Beschluss vom 11.05.2017, Az. I ZR 147/16).