Die Eltern haben sich getrennt und sollen eigentlich beide für das gemeinsame Kind aufkommen. Nicht selten zahlt der eine Elternteil jedoch keinen Unterhalt – oder nur unregelmäßig. Da darunter die Alleinerziehenden leiden, springt in solchen Fällen der Staat mit Unterstützung ein. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will nun aber wegen Sparzwängen den sogenannten Unterhaltsvorschuss kürzen. Dagegen wehrt sich der Koalitionspartner.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf forderte Prien auf, ihre Pläne zur Kürzung beim staatlichen Vorschuss zurückzunehmen. „Für Alleinerziehende ist der Vorschlag, hier zu kürzen, ein Offenbarungseid“, sagte Klüssendorf unserer Redaktion. „Die überwältigende Mehrheit der Alleinerziehenden sind Frauen, die in Deutschland das mit Abstand höchste Armutsrisiko tragen. Dieses Land darf sie nicht im Stich lassen.“
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Unterhaltsvorschuss: Hilfe des Staates nur noch bis zum 16. Geburtstag?
Bisher gilt nach Angaben des Familienministeriums: „Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.“ Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag des Kindes und versucht im Anschluss, sich das Geld vom säumigen Elternteil zurückzuholen – allerdings mit mäßigem Erfolg. 2024 zahlte der Staat dafür 3,2 Milliarden Euro. Rund 545 Millionen Euro konnte er von säumigen Zahlern wieder eintreiben.
Prien plant nun, dass der Staat den Vorschuss für Kinder von Alleinerziehenden nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlt anstatt bis zur Volljährigkeit. Klüssendorf lehnt dies ab: „Wenn ein Elternteil sich weigert, seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen, muss der Staat weiterhin bis zur Volljährigkeit vorläufig einspringen und den Unterhaltsvorschuss übernehmen, nicht nur bis zum 16. Geburtstag“, forderte der SPD-Generalsekretär.

Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden: 80.000 von Kürzung betroffen
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhalten derzeit 855.000 Kinder einen Unterhaltsvorschuss. Demnach wären durch Priens Pläne 110.000 Kinder nicht mehr anspruchsberechtigt. Davon hätten dann etwa 30.000 Kinder Anspruch auf andere Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld. Von Kürzungen betroffen wären somit etwa 80.000 Kinder, deren alleinerziehender Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 3000 Euro hat.

„Ich erwarte von Karin Prien, dass sie, bei aller Knappheit in den Kassen, den Blick konsequent darauf richtet, wie wir Alleinerziehenden und ihren Kindern das Leben leichter statt schwerer machen können“, sagte Klüssendorf. „Eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss darf nicht am Ende der Debatte stehen.“
Der Vorschuss ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt für Kinder bis zu 5 Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von 5 bis 11 Jahren 299 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro. „Wer beim Unterhalt kürzen will, trifft direkt Kinder und Jugendliche“, sagte Klüssendorf. „Kein Kind ist jedoch für die Situation verantwortlich, die entsteht, wenn Eltern sich trennen. Und genau deshalb muss hier auf den Staat Verlass sein.“







