Die registrierten Sexualstraftaten gegen Minderjährige sind 2025 gestiegen. „Die Zahlen von Sexualdelikten bleiben erschreckend hoch“, sagte Bundes­innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung der Zahlen. Insgesamt verzeichnete das BKA 20.051 Missbrauchsfälle – das sind insgesamt 772 Fälle mehr als 2024. Dabei sind 17.126 Delikte sexualisierter Gewalt an Kindern und 1239 an Jugendlichen begangen worden. „Es bleiben blinde Flecken“, sagt Kerstin Claus, unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Wichtig sei: „Digitale und sexuelle Gewalt ist Alltag für Mädchen und Jungs.“

Künstliche Intelligenz verschärft sexuellen Missbrauch

Die Behörden registrierten sexuellen Missbrauch im Bereich Kinderpornografie, Cybergrooming, Livestreaming und Sextortion. Nicht immer haben Täter und Opfer dabei physischen Kontakt. Das liegt auch an dem digitalen Raum. Straftaten, betonte BKA-Präsident Holger Münch, verlagerten sich zunehmend ins Digitale. Hier habe es 2025 eine Steigerung von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Besonders die Nutzung von Künstlicher Intelligenz mache es Tätern einfacher, Kinder und Jugendliche zu missbrauchen, so Dobrindt. Inhalte wie Fotos oder Videos können verfremdet und sexualisierte Inhalte erstellt werden.

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„Mit der Nutzung von KI gibt es eine Veränderung von kinderpornografischen Inhalten“, so Dobrindt. Künstliche Intelligenz macht es noch einfacher, pornografische Inhalte zu kaufen und zu konsumieren. Beim Erwerb und Besitz von Pornografie sei der digitale Raum daher ausschlaggebend, so Münch. Die erfassten Straftaten im Bereich der Kinderpornografie seien leicht gesunken. Gleichzeitig habe es aber bei der Jugendpornografie im letzten Jahr einen Sprung von rund 20 Prozent gegeben.

Psychische Folgen von sexuellem Missbrauch sind immens

Als besondere Gefahr hob Claus Cybergrooming hervor. Im Schnitt seien die mutmaßlichen Opfer 12 Jahre alt und zumeist Mädchen. „Cybergrooming basiert auf Vertrauen“, sagt Claus. KI erleichtere das Grooming zusätzlich, weil sie den Opfern in der Beziehung zu den mutmaßlichen Tätern Nähe und Vertrauen vorgaukelt. In zehn Prozent der Fälle gebe es ein Treffen zwischen beiden außerhalb des digitalen Raumes. Zumeist komme es dann zu körperlichem Missbrauch. Das Brisante: Cybergrooming trifft nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche. In diesem Fall ist die Handlung aber nicht strafbar, kritisiert Claus.

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„Die psychischen Folgen und mentalen Belastungen sind in der Schwere vergleichbar mit körperlicher Gewalt.“ Man müsse dies sehr ernst nehmen, betonte Münch. Nach Angaben des BKA sind die mutmaßlichen Täter beim sexuellen Missbrauch zu 87 Prozent männlich. Fast genauso viele sind deutsche Staatsbürger. In rund der Hälfte der Fälle kennen sich die mutmaßlichen Täter und die Opfer.