- Jedes Medikament kommt mit einem Beipackzettel
- Dieser führt auch Nebenwirkungen und deren Häufigkeit auf
- Eine Apothekerin verrät, wobei sich Patienten dabei oft irren
Rein in die Apotheke, beraten lassen, Medikamente mitnehmen und ab nach Hause. Aber Hand aufs Herz: Wer liest den Beipackzettel in der Arzneimittelpackung wirklich aufmerksam und vollständig? Wer das tut – und das sollte man – der stößt unweigerlich auf den Punkt „Nebenwirkungen“. Und wenn hier von „sehr häufig“ und „häufig“ die Rede ist, machen sich viele Patienten Sorgen, das Mittel könne ihrer Gesundheit schaden. Oft steckt aber nur ein Missverständnis dahinter.

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In ihrer Kolumne „Der gute Rat der Apothekerin“ räumt Dr. Ina Lucas mit den Irrtümern zur Packungsbeilage auf. Sie erklärt, wie man die Hinweise zur Häufigkeit richtig übersetzt und was das alles mit den Nudeln vom Nachbarn tun hat.
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Dr. Ina Lucas: „Arzneimittel können Nebenwirkungen haben. Aber ihre Häufigkeit wird oft überschätzt. Ein Grund dafür sind Missverständnisse beim Lesen der Packungsbeilage. In meiner Apotheke kann ich im Beratungsgespräch oft viele Sorgen entkräften.
Unsere Expertin
Dr. Ina Lucas ist 42 Jahre alt. Sie ist in Berlin geboren und aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte sie Pharmazie an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss promovierte Dr. Lucas in einer Kooperation zwischen der FU und dem Robert-Koch-Institut zum Thema Resveratrol und dessen Wirkung. Heute betreibt sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Maria Zoschke vier Apotheken in Berlin mit rund 80 Angestellten. Dr. Lucas ist Kammerpräsidentin der Apothekerkammer Berlin sowie Vizepräsidentin der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V..
„Allein die Dosis macht das Gift“, ist ein berühmtes Zitat von Paracelsus, einem Schweizer Arzt des 16. Jahrhunderts. Übertragen auf den heutigen Wissensstand würde ich das anders formulieren: keine Wirkung ohne mögliche Nebenwirkungen. Nebenwirkungen können auftreten, müssen es aber nicht. Das ist individuell unterschiedlich, jeder Körper reagiert anders auf Arzneimittel.
Jedem industriell hergestellten Medikament muss ein Beipackzettel beiliegen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Andere Begriffe dafür sind Packungsbeilage, Gebrauchsinformation oder Waschzettel. Der Hersteller eines Medikaments muss hier alle bekannten Nebenwirkungen aufführen. Deshalb sind diese gefalteten Zettel aus dünnem Papier teilweise sehr lang.
Spannende Artikel aus der Serie „Der gute Rat der Apothekerin“
Die Packungsbeilage schreckt einige Patientinnen und Patienten ab und sie verzichten nach dem Lesen auf die Anwendung der Medikamente. Das kann gefährlich sein, denn dann können die Medikamente auch nicht gegen die Krankheit helfen, die man behandeln möchte.
Apothekerin: Viele verstehen „Beipackzettel-Deutsch“ falsch
Längst nicht jede Nebenwirkung, die im Beipackzettel aufgeführt wird, tritt bei jedem Anwender beziehungsweise jeder Anwenderin auf. Deshalb ist auch vermerkt, ob eine Nebenwirkung häufig oder selten auftritt – und das wird dann oft falsch interpretiert.
Denn die Angaben zur Häufigkeit in der Packungsbeilage sind andere als im alltäglichen Sprachgebrauch. Ein Beispiel: Ihr Nachbar erzählt Ihnen: „Ich esse sehr häufig Nudeln.“ Dann vermuten sie, dass so gut wie jeden Tag Pasta auf dem Tisch steht. Würden Sie denken, dass er einmal pro Woche Nudeln isst? Eher nicht. Im Beipackzettel ist „sehr häufig“ definiert als eine Wahrscheinlichkeit von mehr als zehn Prozent. Dieses Missverhältnis zwischen Alltagssprache und „Beipackzettel-Deutsch“ muss man kennen, ich erkläre sie meinen Patientinnen und Patienten daher oft.
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Grundsätzlich kann man davon ausgehen: Bei einem zugelassenen Arzneimittel stehen Nutzen und Risiken in einem guten Verhältnis. Wenn ein Medikament gravierende Nebenwirkungen haben kann, werden diese nur in Kauf genommen, soweit es gegen eine schwerwiegende Erkrankung hilft. Zum Beispiel toleriert man bei einem Medikament gegen Krebs, dass als Nebenwirkung die Haare ausfallen können. Ein Medikament gegen Schnupfen mit der identischen Nebenwirkung würde von den Behörden nicht zugelassen.
Medikamente: Beipackzettel auf Papier wird es weiterhin geben
Auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, die Beipackzettel zu digitalisieren. Das kann ich mir gut vorstellen – wohlgemerkt als Ergänzung zu den Beipackzetteln aus Papier, nicht als Ersatz. Denn nicht jeder hat immer ein Smartphone parat, und nicht immer hat man guten Empfang.
Lesen Sie hier mehr zum EU-Plan: Wird der Beipackzettel für Medikamente abgeschafft?
Zu Nebenwirkungen berate ich meine Patientinnen und Patienten täglich. Damit kenne ich mich bestens aus. Mein Ziel ist es, Nebenwirkungen so weit wie möglich abzumildern und unbegründete Ängste auszuräumen. Schriftliche Unterlagen sind wichtig, aber die persönliche und individuelle Beratung in der Apotheke vor Ort ist unverzichtbar.“














