Die Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland zeigt Wirkung – zumindest in den Statistiken der Justiz. Seit April 2024 ist es Erwachsenen erlaubt, begrenzte Mengen Cannabis zu besitzen und selbst anzubauen. Das hat die Zahl der Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz deutlich sinken lassen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, wurden im Jahr 2024 rund 315.000 Verfahren wegen Betäubungsmitteldelikten abgeschlossen – 26 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

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Trotz der Entlastung durch die Cannabisreform bleibt die deutsche Justiz unter Druck. Der Bestand offener Ermittlungsverfahren erreichte im Jahr 2024 mit rund 950.900 Fällen einen neuen Höchststand.
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Cannabis-Teillegalisierung: Ermittlungsverfahren auf Rekordniveau
Insgesamt erhöhte sich der Bestand offener Ermittlungen um drei Prozent beziehungsweise etwa 27.400 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der neu eingeleiteten Verfahren ging laut dem Statistischen Bundesamt leicht zurück – um 1,4 Prozent auf 5,49 Millionen–, zugleich sank aber auch die Zahl der erledigten Verfahren um 0,7 Prozent auf 5,46 Millionen.
Die überwältigende Mehrheit der Ermittlungen – rund 83 Prozent – wird von der Polizei angestoßen. Weitere Verfahren stammen von Staatsanwaltschaften selbst, von Zoll- und Steuerfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden. Die hohe Zahl polizeilich eingeleiteter Verfahren verdeutlicht den erheblichen personellen und organisatorischen Druck, unter dem die Justizbehörden stehen.
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Wie in den Vorjahren endeten auch 2024 rund 60 Prozent aller Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung. Meist, weil kein hinreichender Tatverdacht vorlag oder weil das Delikt als geringfügig eingestuft wurde.
Nur sieben Prozent der Ermittlungen führten zu einer Anklageerhebung oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. In etwa zehn Prozent der Fälle beantragten die Staatsanwaltschaften den Erlass eines Strafbefehls – ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Gericht eine Geld- oder Bewährungsstrafe verhängen kann, ohne Hauptverhandlung.
Die übrigen 24 Prozent wurden auf anderem Wege erledigt – etwa durch die Verbindung mit anderen Strafsachen, die Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder die Einstufung als Ordnungswidrigkeit.
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Die Teillegalisierung von Cannabis hat die Zahl der Drogendelikte spürbar verringert und damit einen Beitrag zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden geleistet. Doch die Statistiken zeigen auch: Die deutsche Justiz kämpft weiterhin mit einem strukturellen Rückstau.
mit afp









