- Wie man wichtige Stücke gezielt an die richtige Person vererbt
- Der Unterschied zwischen Vermächtnis und Vorausvermächtnis
- Finanztip hilft bei der korrekten Formulierung im Testament
So unterschiedlich wie die Menschen selbst, ist auch das, was sie der Nachwelt hinterlassen. Ein Nachlass besteht nicht nur aus Konten, Wertpapierdepots und Immobilien, sondern meist auch aus Schmuck, Büchern, Briefen, Kunstgegenständen, vielleicht sogar einer Platten- oder CD-Sammlung. Was soll damit passieren? Nicht alles ist wertvoll und für die Erben gleichermaßen interessant. Vielleicht hat der einen Tochter schon immer das Bild im Wohnzimmer besonders gefallen und der anderen Tochter die alte Kommode.

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Damit sich die Erben in einer Erbengemeinschaft nicht darüber streiten, wer was bekommt und was der Schmuck oder das alte Familienservice wert ist, empfiehlt es sich, im Testament einige Dinge genau zu regeln. Mit klaren Begriffen wie Vermächtnis, Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung sowie präzisen Bezeichnungen und Ausgleichsregeln lassen sich emotionale Werte sicher in die richtigen Hände geben.
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Testament: Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll?
Sinnvoll ist ein Vermächtnis, wenn der Erblasser einzelne Wertgegenstände aus seinem Vermögen an Personen verteilen möchte, die nicht unbedingt Erben sein sollen. Das können zum Beispiel Freundinnen und Freunde oder Enkel- oder Patenkinder sein.
Das Vermächtnis ist ein flexibles Instrument der Nachfolgeplanung. Rechtlich versteht man unter einem Vermächtnis eine besondere Anordnung im Testament, mit der der Erblasser einer Person etwas aus seinem Vermögen zuwendet (§ 1939 BGB). Die Erben müssen die einzelnen Gegenstände an die Vermächtnisnehmer übergeben, so wie es im Testament steht.
So könnte ein Vermächtnis lauten: „Meiner Freundin Karin B., geb. am 12.08.1974, vermache ich meinen VW Golf (Kennzeichen).“

Vermächtnis vs. Vorausvermächtnis – was ist der Unterschied?
Unter einem Vorausvermächtnis versteht man ein Vermächtnis für einen Erben. Der erhält zusätzlich zu seinem Erbteil einen konkret im Testament benannten Wertgegenstand. Das Vorausvermächtnis wird nicht auf den Erbteil angerechnet.
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So könnte eine solche Regelung lauten: „Meine Erben werden mit folgendem Vorausvermächtnis beschwert: Mein Sohn erhält im Voraus, also ohne Anrechnung auf den Erbteil, meine zwei Original-Bilder aus dem Arbeitszimmer.“
Erbe & Testament: Was ist eine Teilungsanordnung?
Mit einer Teilungsanordnung kann man im Testament festlegen, wie der Nachlass auf mehrere Erben verteilt werden soll (§ 2048 BGB). Denn grundsätzlich wird der gesamte Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass kein Miterbe einen einzelnen Nachlassgegenstand zum Beispiel verkaufen darf. Dies ist erst nach einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft möglich. Mit diesem Fachbegriff ist ihre Auflösung gemeint, bei der alles auf die einzelnen Erben verteilt wird.
Durch eine Teilungsanordnung soll ein Erbe nicht begünstigt werden. Erhält der einzelne Erbe durch die Zuweisung wertmäßig mehr, als seiner Erbquote entspricht, muss er den Unterschied gegenüber den anderen Miterben ausgleichen.
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So könnte eine Teilungsanordnung lauten: „Meine beiden Kinder erben zu gleichen Teilen. Meine Tochter soll unter Anrechnung auf ihren Erbteil die Perlenkette samt passenden Ohrringen im Wert von etwa 2000 Euro bekommen. Mein Sohn soll unter Anrechnung auf seinen Erbteil die beiden Armbanduhren seines verstorbenen Vaters im Wert von 3000 Euro bekommen.“
Testament schreiben: Vermeiden Sie diese Stolperfallen
Die größte Stolperfalle besteht darin, dass Erblasser sich in Einzelheiten verlieren und dabei das große Ganze aus dem Blick verlieren. Bei der Fülle von Nachlassgegenständen darf man nicht vergessen, klar zu schreiben, wer Erbe sein soll. Das ist das Wichtigste. Die Verteilung der Wertgegenstände kommt erst an zweiter Stelle. Ansonsten müsste der gesamte Nachlass erst bewertet werden, um daraus abzuleiten, wen Sie als Erbe einsetzen wollten.
Sie stehen im Testament?
Erblasser sollten die Gegenstände im Testament klar und genau bezeichnen, damit die Erben die Anordnungen auch erfüllen können. Zudem sollten sie sich auf das Wesentliche konzentrieren. Nicht all das, was sich ein Leben lang angehäuft hat, muss im Testament einzeln aufgelistet werden. Bei der Verteilung einzelner Wertgegenstände an Erben sollte man immer vermerken, ob die Zuwendung auf den Erbteil angerechnet werden soll oder nicht.
Finanztip empfiehlt, das Thema Erben und Vererben frühzeitig selbst in die Hand zu nehmen und klar festzulegen, wer besonders wichtige Wertgegenstände, Möbel oder Sammlungen bekommen soll. Viele Fallbeispiele mit weiteren Tipps und Informationen erklärt Finanztip im neuen E-Paper „Richtig vererben, Fehler vermeiden“.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.






