Die staatliche Rente ist im Alter Teil des Einkommens, aber sie wird nicht automatisch überwiesen. Um eine pünktliche Zahlung direkt zum Ende des Arbeitslebens zu gewährleisten, muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt ein Rentenantrag gestellt werden. Dabei sollten auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden: Liegt die Rente über dem aktuellen jährlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro, fallen auch im Ruhestand Steuern an.
Je näher das Datum des Renteneintritts rückt, desto dringlicher wird die Beantragung, um die rechtzeitige Auszahlung zu sichern. Nach einer erfolgreichen Überprüfung des Versicherungskontos auf Fehler empfiehlt sich die Antragstellung idealerweise drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Der zuständige Versicherungsträger lässt sich den Rentenauskünften der vergangenen Jahre entnehmen.
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Das müssen Sie tun, damit die Rente rechtzeitig fließt
Dem Rentenantrag sind alle notwendigen Versicherungsunterlagen beizufügen, die im bisherigen Versicherungsverlauf noch fehlen. Dazu zählen beispielsweise Nachweise über Ausbildungszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit. Die entsprechenden Antragsformulare stehen bei der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Zudem können die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung für Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Ohne Rentenantrag keine Rente
Im Anschluss an das Antragsverfahren wird der Rentenbescheid zugestellt. Dieser enthält wesentliche Informationen wie die Rentenhöhe, den genauen Zahlungsbeginn sowie die Modalitäten der Auszahlung. Der ausgezahlte Betrag ist bereits um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereinigt. Eine genaue Prüfung dieser Unterlagen ist in jedem Fall ratsam.
Auch die Krankenversicherung muss geregelt werden
Vor Rentenbeginn ist mit der Krankenkasse zu klären, ob eine Versicherung über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) möglich ist. Zugangsberechtigt ist jede Person, die in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war. Der zentrale Vorteil dieser Pflichtversicherung liegt darin, dass auf private Einnahmen wie Mieteinkünfte, Zinsen oder private Rentenversicherungen keine Krankenkassenbeiträge anfallen. Freiwillig oder privat Krankenversicherte können beim Rentenversicherungsträger einen Zuschuss beantragen, sofern eine gesetzliche Rente bezogen wird. Dieser Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit die Bewilligung direkt zum Rentenbeginn erfolgt.
Rente und das Thema Steuern
Rentenunterliegen der Steuerpflicht. Wer im aktuellen Jahr 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der gesetzlichen Renteneinkünfte versteuern; die verbleibenden 16 Prozent bilden den steuerfreien Rentenfreibetrag. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich für nachfolgende Rentenjahrgänge schrittweise jährlich um ein Prozent, bis Neurentner ab dem Jahr 2058 ihre Bezüge vollständig versteuern müssen.
Eine tatsächliche Steuerzahlung fällt jedoch erst an, wenn die Rentenzahlungen nach Abzug aller abzugsfähigen Ausgaben, wie beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge oder Werbungskosten, den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen. Dieser liegt für das Jahr 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 24.696 Euro für verheiratete Paare. Bei Bezügen aus privaten Rentenversicherungen wird lediglich ein fester Ertragsanteil versteuert. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 18 Prozent, sodass nur dieser Teil steuerpflichtig ist.
Ruheständler, deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist dann sinnvoll, wenn die jährlichen Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro bei Verheirateten liegen. Sie verhindert den automatischen Steuerabzug auf Kapitalerträge, sofern das gesamte steuerpflichtige Jahreseinkommen unter der Grenze von 12.348 Euro oder 24.696 Euro für Paare bleibt. Da die Rente nur anteilig besteuert wird, unterschreiten viele Rentner diesen Grenzwert. Die Bescheinigung wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt.
Rente und Steuern
Zu dem wichtigen Thema Rente, wann und wie man sie beantragen muss und wie viel Geld der Fiskus bekommt, sollte man sich an ausgewiesene Experten wie Mitarbeiter der Sparkasse wenden. Oder man informiert sich beim Beratungsdienst Geld und Haushalt, dem offiziellen und kostenlosen Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe.


