Wer Kinder allein erzieht, muss oft jeden Cent umdrehen. Deshalb unterstützt der Staat diese Bevölkerungsgruppe mit dem Unterhaltsvorschuss und einem Entlastungsbetrag bei der Steuer. Weiterhin entlasten Familienleistungen wie Kinder- oder Elterngeld oder auch der Kinderzuschlag das Budget zusätzlich.
Hier erfahren Sie, was die Sparkassen ausmacht und was sie für Sie tun können
Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Eltern, die getrennt von ihren Kindern leben, sind verpflichtet Unterhaltszahlungen zu leisten. Wie hoch diese Geldzahlungen sind, richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes. Als Grundlage für die Berechnungen wird meist die Düsseldorfer Tabelle verwendet
Zur Not schießt das Jugendamt Kindes-Unterhalt vor
Sind Sie alleinerziehend und Ihr Ex-Partner beziehungsweise Ihre Ex-Partnerin zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt mit einem Unterhaltsvorschuss ein. Um diesen zu bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei dem für Sie zuständigen Jugendamt stellen. Für Kinder unter sechs Jahren beträgt die monatliche Zahlung 227 Euro, Kinder zwischen sechs und unter 12 Jahren erhalten 299 Euro und von 12 bis 17 Jahren gibt es 394 Euro. Das Jugendamt fordert den Unterhaltsvorschuss nur zurück, wenn der oder die Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist.
Mehrbedarf bei Empfängern von Sozialleistungen
Alleinerziehende, die Sozialleistungen wie eine Grundsicherung (zuvor Bürgergeld) oder Sozialhilfe erhalten, haben zusätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dieser richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder.
Alleinerziehende zahlen weniger Steuern
Alleinerziehenden steht zusätzlich ein Entlastungsbetrag bei der Lohnsteuer zu. Zurzeit beträgt der Entlastungsbeitrag bei einem Kind 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 240 Euro.. Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen.
Unter diesen Voraussetzungen erhält man den Entlastungsbetrag
Als alleinerziehendes Elternteil sollte man beim Finanzamt die Steuerklasse II beantragen. Dann wird der Entlastungsbeitrag beim monatlichen Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Ist man alleinerziehend und hat mehrere Kinder, sollte man außerdem einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung abgeben. Dort wird der Freibetrag für jedes Kind eingetragen. Hat man den Entlastungsbeitrag nicht im Vorhinein beantragt, füllt man in der Anlage Kind bei der Einkommensteuererklärung die entsprechenden Felder aus. Dadurch wird das steuerpflichtige Einkommen geringer und man kann mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
Kindergeld und mehr: Diese weiteren Leistungen gibt es für Alleinerziehende
Neben dem Unterhaltsvorschuss und dem Entlastungsbeitrag stehen dem alleinerziehenden Elternteil auch alle weiteren Familienleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld zu. Je nach der finanziellen Situation kommen auch der Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Erstausstattungen oder Wohngeld infrage.
Den Kinderzuschlag können Familien mit kleinem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Familienkasse beantragen. Ob einem der Kinderzuschlag zusteht, kann man zuvor online über den sogenannten KiZ-Lotsen prüfen. In der Regel wird der Kinderzuschlag für sechs Monate bewilligt, danach muss man ihn neu beantragen.
Guter Rat ist wichtig
Vor allem der zu den Sparkassen gehörende Beratungsdienst Geld und Haushalt ist ein guter Anlaufpunkt mit relevanten Informationen rund um die Finanzierung von Familien. Der dort per Download herunterzuladende Budget-Kompass für Familien hilft nicht nur mit Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Familien und Alleinerziehende, sondern gibt auch Tipps zu Steuern, Versicherungen und Erziehungsratschlägen, um Kinder an den Umgang mit Geld heranzuführen.


