Die Bezahlkarte für Geflüchtete ist noch kein Thema in Dinslaken - die Stadt will zuerst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Spitzenverbänden abwarten. Doch auch danach sollte die Bezahlkarte kein Thema in Dinslaken werden. Dafür setzen sich der Flüchtlingsrat und Amnesty Dinslaken ein.

„Mit Sorge betrachten wir die von der Bundesregierung geplante Bezahlkarte für Geflüchtete, die auch in NRW eingeführt werden soll“, schreiben der Flüchtlingsrat und Amnesty in einem offenen Brief an Stadtverwaltung und Politik und appellieren „keine Bezahlkarte in Dinslaken einzuführen“.

Das spreche gegen die Bezahlkarte

Nach Ansicht des Flüchtlingsrats und von Amnesty sprechen mehrere Argumente gegen die Einführung einer Bezahlkarte. So heiße es immer, dass dadurch der Verwaltungsaufwand minimiert werden könne. Geflüchtete häten aber das Recht, ein sogenanntes Basiskonto einzurichten, auf welches Sozialleistungen ausgezahlt werden können. „Eine Umstellung der Auszahlung von bereits bestehenden Konten von Geflüchteten in der Zukunft auf eine Bezahlkarte wird zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen“, so Flüchtlingsrat und Amnesty.

Auch, dass die Bezahlkarte sogenannte „Pull-Faktoren“ für Asylsuchende minimiere, sei eine „Fehlannahme“, die die Migrationsforschung „vielfach widerlegt“ habe: „Menschen fliehen aufgrund von Krieg, Unterdrückung und humanitären Notlagen“, so der offene Brief: „Fluchtbewegungen lediglich auf ökonomische Gründe zurückzuführen greift deshalb zu kurz.“ Auch die Annahme, Asylbewerber würden „vielfach große Summen in ihre Herkunftsländer überweisen“, werde von Migrationsforschenden aufgrund der geringen Höhe der Bezüge im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes angezweifelt.

Abgesehen davon sei eine Bezahlkarte „diskriminierend und absehbar verfassungswidrig“, so Flüchtlingsrat und Amnesty. Die Bezüge laut Asylbewerberleistungsgesetz würden unter dem Existenzminimum liegen. Das Bundesverfassungsgericht habe schon 2012 klargestellt, „dass diese Ungleichbehandlung im offensichtlichen Widerspruch zum Grundgesetz“ stehe. Die Einführung einer Bezahlkarte „würde bedeuten, dass die Leistungsempfänger*innen über diese zu geringen Zahlungen nicht mal mehr frei verfügen könnten“, heißt es in dem offenen Brief.

Der Dinslakener Flüchtlingsrat ist gegen die Einführung einer Bezahlkarte
Der Dinslakener Flüchtlingsrat ist gegen die Einführung einer Bezahlkarte© FUNKE Foto Services (Archiv) | Markus Joosten

Je nach Umsetzung werde der Zugang zu Überweisungen und Bargeld begrenzt. „Die fehlende Möglichkeit der Überweisung schränkt beispielsweise das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ein, da Rechtsanwält*innen meist auf Ratenzahlung per Überweisung setzen“, so der offene Brief. Geflüchteten Menschen würde zudem die Freiheit genommen, Verträge abzuschließen – egal ob Versicherungen, Telefonverträge, Online-Einkäufe oder das Deutschlandticket. Auch der Zugang zum Studium würde eingeschränkt, da der Sozialbeitrag meist überwiesen werden müsse.

Je nach Ausgestaltung der Karte stünde den Betroffenen „wenig bis gar kein Bargeld“ mehr zur Verfügung. Sie könnten weder in Geschäften oder auf Märkten einkaufen, die keine Kartenzahlung bieten, noch könnten sie ihren Kindern Bargeld für den Schulausflug mitgeben oder Münzautomaten – etwa für öffentliche Toiletten – nutzen. Auch die angedachte Möglichkeit, die Nutzung der Bezahlkarte örtlich oder auf bestimmte Waren zu beschränken sei „verfassungsrechtlich zutiefst problematisch“.

Insgesamt würde die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe und damit die Integration geflüchteter Menschen in Dinslaken erheblich einschränken und steht somit konträr zum Ziel, ein Leben ohne Diskriminierungen für alle Menschen zu ermöglichen
Offener Brief des Flüchtlingsrats und von Amnesty Dinslaken

„Sozialleistungen als Kontroll- und Disziplinierungsinstrument zu missbrauchen, ist ein massiver Eingriff in die Würde und Handlungsfreiheit eines jeden Menschen und absehbar verfassungswidrig“, bilanzieren Flüchtlingsrat und Amnesty. Hinzu kämen ungeklärte Fragen hinsichtlich des Datenschutzes: „Es ist derzeit unklar, welche Institutionen Zugriff auf die Daten der Bezahlkarte erhalten. Möglicherweise könnte ein Zugriff zu Disziplinierungszwecken missbraucht werden.“

„Insgesamt würde die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe und damit die Integration geflüchteter Menschen in Dinslaken erheblich einschränken und steht somit konträr zum Ziel, ein Leben ohne Diskriminierungen für alle Menschen zu ermöglichen.“ Geflüchteten Menschen würde vermittelt, „nur Menschen zweiter Klasse zu sein. Wir fordern Sie deshalb auf, sich im Rat der Stadt Dinslaken gegen eine Bezahlkarte auszusprechen und sich auch auf Landesebene gegen eine NRW-weite, verpflichtende Einführung einzusetzen“, so Flüchtlingsrat und Amnesty. (aha)