Urteil
Gericht rügt "Licht aus!"-Aktion von Düsseldorfs OB Geisel
Düsseldorf. . Schlappe für Düsseldorfs Oberbürgermeister: Thomas Geisels “Licht-Aus“-Aktion im Kampf gegen eine islamfeindliche Demonstration war rechtswidrig.

Im Jahr 2015 gab es mehrere "Dügida"-Demos in der Düsseldorfer Innenstadt. Deswegen hatte Oberbürgermeister Thomas Geisel aufgerufen, aus Protest das Licht auszuschalten.© Maja Hitij


