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Bordell-Abzocke
Befangenheitsanträge im Düsseldorfer Rotlicht-Prozess abgelehnt
Düsseldorf. . Im Düsseldorfer Rotlicht-Prozess sind die beiden zwei Befangenheitsanträge gegen die Richter abgelehnt worden. Am Montag konnte Staatsanwalt Peter Großbach vortragen, wie genau die neun Angeklagten Bordell-Kunden betäubt und deren Konten geplündert haben sollen.

Staatsanwältin Julia Hartmann, hier mit ihrem Kollegen Peter Großbach, soll nicht abgelöst werden.© dpa




