Tonhalle wird zur privatrechtlichen Organisation
Der Rat der Stadt hat wie erartet in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen, die Tonhalle in der Rechtsform gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu betreiben. Damit „sollen die Weichen gestellt werden, dem Konzertbetrieb größere Flexibilität ähnlich wie bei Oper und Schauspielhaus einzuräumen“, heißt es seitens der Stadt. Durch die privatrechtliche Organisation soll budgetäre Transparenz und Flexibilität in der Planung erreicht werden. Die Städte Essen, Dortmund und Köln führen ihre Konzerthäuser ebenfalls in der Rechtsform gGmbH. Ziel ist, die Tonhalle in ein modernes Dienstleistungsunternehmen umzuwandeln, das seine Ressourcen optimal nutzt und über erforderliche Handlungsspielräume verfügt.

