Die Schausteller der Emmericher und der Eltener Kirmes in 2022 sollen keine Standgebühren zahlen. Das soll der Rat der Stadt Emmerich in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 22. Februar, 18.30 Uhr, in der Aula der Gesamtschule so beschließen.

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Der Stadt Emmerich würden Einnahmen von etwa 10.000 Euro entgehen. Dies könnte aber als coronabedingte Aufwendung geltend gemacht werden und würde im Haushalt isoliert und bis 2025 abgeschrieben werden können.
Finanzielles und psychisches Desaster für die Schaustellerfamilien
Der Schaustellerverband Kleve-Geldern hat eine entsprechende Eingabe eingereicht. Die letzten regulären Einnahmen verzeichneten die Schausteller – bis auf Ausnahmen – auf den Weihnachtsmärkten 2019. Der Verdienstausfall seither gefährde die Unternehmen und die Arbeitsplätze: „Ein finanzielles, aber auch ein psychisches Desaster für die Schaustellerfamilien. Menschen, die ohne jegliches Verschulden in eine schwere Krise geraten sind. Menschen, die seit zwei Jahren sich an alle Maßnahmen gehalten haben und nun vor dem Aus stehen“, schreibt Dirk Janßen, der Vorsitzende des Schaustellerverbandes.
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Denn leider hätten Entschädigungszahlungen des Bundes für kleine selbstständige Familienbetriebe nicht die erwünschte Unterstützung gebracht. Letzte Reserven seien aufgebraucht, ein erneuter Start in die Kirmes-Saison 2022 „nur sehr schwer möglich“. Entsprechend sei eine Reduzierung der Kosten für Volksfest-Saison eine gute Unterstützung.
Schaustellern konnte bisher ohne Veranstaltung nichts erlassen werden
Die Verwaltung wirbt in der Ratsvorlage dafür, nun die Schausteller zu unterstützen: „Während der Gastronomie in den Jahren 2020 und 2021 seitens der Stadt Emmerich am Rhein Unterstützung gewährt werden konnte, war das für das Schaustellergewerbe bisher nicht möglich.“ Da die Volksfeste 2020 und 2021 ausfielen, konnten die Schausteller bisher nicht von einem Gebührenerlass profitieren. In anderen Kommunen, in denen 2021 zum Beispiel eine Kirmes möglich war, etwa in Uedem, wurden die Gebühren zum Teil erlassen.
„Diese Hilfe ist ein einmaliger Beitrag der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Corona-Unterstützung, die dazu dient, unbillige Härten zu verhindern. Der Beschluss dazu ist jetzt zufassen, da die Gebührenbescheide zeitnah erstellt werden“, heißt es in der Vorlage.




