• Bei seinen Freunden galt Philipp G. aus Altenessen weithin als „furchtbar hilfsbereit“
  • Seine andere Seite: Entsetzliche Vorfälle von sexuellem Missbrauch an Kindern
  • Wenn das Kindeswohl es nahelegt, muss das Jugendamt nicht zwingend die Polizei einschalten

Manchmal, wenn er wieder mal ein Kind ausgiebig befingern wollte, lud er einen seiner Schützlinge daheim zum Computerspielen ein. Oder er zeigte einen Film. „Transformers“, die Jungs lieben ja solche martialischen Action-Streifen – wo reichlich geballert wird und eine Rasse intelligenter Maschinenwesen über die Fähigkeit verfügt, ihre Körper in andere Formen zu verwandeln.

Philipp G. war, wenn man so will, auch eine Art „Transformer“. Das wird all jenen klar, die den 29-jährigen Altenessener als „geselligen, unheimlich sozial eingestellten“ Kumpel kennengelernt haben – und nun nach und nach realisieren müssen, dass ihr musikalisch begabter Freund, der so gern E-Zigaretten dampfte und für Cola mit Zitroneneis schwärmte, sich ein ums andere Mal in das personifizierte Böse verwandeln konnte: in einen Kerl, der reihenweise kleine Kinder auf widerwärtigste Weise sexuell missbrauchte und für ein pädophiles Netzwerk im Zweifel auch schon mal Vergewaltigungen nach Regieanweisung vornahm.

„Der machte doch einen völlig normalen Eindruck“

Und nun fragt sich mancher, was er an diesem jungen Mann übersehen hat, wie es einer seiner 240 Facebook-Freunde formuliert: „Auch wenn ich zurückdenke: Der machte doch einen völlig normalen Eindruck. Für solche Sachen gab’s nie irgendwelche Anzeichen.“ Solche Sachen. Mindestens 30 Fälle, die man besser nicht beschreibt. Nicht druckbar.

„Für uns eine der schwierigsten Gratwanderungen“

Warum? Ulrich Engelen, dem Leiter des städtischen Jugendamtes, kommt die undankbare Aufgabe zu, das Vorgehen seiner Mannschaft zu verteidigen, ohne Details des Falles zu kennen: Dort geht man im Jahr rund 1000 bis 1500 so genannten Kindeswohl-Gefährdungen nach, 100 bis 200 davon sind Fälle von sexuellem Missbrauch bei Kindern.

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Individuell müssen die Mitarbeiter dann entscheiden, ob sie die Polizei einschalten oder das Familiengericht – oder glauben, das Kind anderweitig schützen zu können. Engelen nennt es „eine der schwierigsten Gratwanderungen, die wir vornehmen müssen“ – wohl wissend, dass in Extremfällen schnell der Vorwurf im Raum steht, durch den Verzicht auf Hinweise an die Polizei weitere Taten nicht unterbunden zu haben. „Wir müssen bedenken: Wo ergibt sich die bessere Schutzperspektive fürs Kind?“, sagt der Jugendamts-Leiter, „Wie schaffen wir es, nicht alle Türen zur Familie zuzumachen?“

„Eine Verpflichtung, die Fälle zu melden, gibt es nicht“

Die Strafverfolgung ist für die Jugendschützer zweitrangig, und die Ermittler können und müssen damit leben: „Eine Verpflichtung, solche Fälle zu melden, gibt es nicht“, betont Oberstaatsanwältin Anette Milk, nur die Nichtanzeige geplanter Straftaten – und da nennt Paragraf 138 des Strafgesetzbuches auch nur solche besonderer Schwere – ist strafbewehrt.

Ob im Falle Philipp G.s alle Schutzmechanismen richtig gegriffen haben, dürfte die Stadt ohnehin nicht preisgeben. Fest steht: Philipp G. hat seine dunkle Seite weiter hemmungslos ausgelebt, das belegen Foto- und Video-Dokumente sowie Chat-Protokolle, die den Ermittlern zugespielt wurden.

Fünf weitere Tatverdächtige europaweit ermittelt

Als die Ermittlungs-Kommission „Trikot“ – benannt nach dem Vereinswappen, das ein minderjähriges Opfer auf einem Trikot trug – im Juli vergangenen Jahres ihre Arbeit abschloss, waren fünf weitere Tatverdächtige in den Niederlanden, der Schweiz, und in Deutschland ermittelt, dazu kannte man nun 14 weitere Geschädigte.

Dass der ungeheuerliche Verdacht auf einen der Ihren fiel, erfuhren die Mütter und Väter der jungen Sänger erst im Mai 2016 bei einem Elternabend des Kirchenchores. Man bot intern Hilfe und Gespräche an, blieb nach außen aber schweigsam: „Der Schutz, die Hilfe und die Anonymität der Betroffenen“ stünden für die Kirche im Mittelpunkt, heißt es.

Bilder von Projekten zur Gewalt-Prävention

Philipp G. saß zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als ein Jahr in Aachen in Untersuchungshaft, ein ebenso pädophiler Freund, dem er ein Fülle von belastendem Material anvertraut hatte, war der Polizei zuvor behilflich gewesen.

Die Freunde in Essen wussten anfangs von nichts. Gegen ihn laufe so ein Strafverfahren, bekannte Philipp G. einmal, „aber er wollte partout nicht sagen, was es ist.“ Das beunruhigte seine Kumpels ein wenig, aber die dachten am Ende doch eher an irgendwas eher Belangloses. Das Bierchen konnte man mit ihm ja weiter trinken, er blieb „furchtbar hilfsbereit“, und die Fotos, die er immer wieder auch von Kindern schoss – darunter auch Projekte zur Gewaltprävention – erregten keinerlei Misstrauen.

Seine letztes Facebook-Foto zeigt Philipp G. im September 2014 bei strahlendem Sonnenschein in der Heiligen Stadt. „Porno Brille“ amüsiert sich einer seiner Freunde.

Und setzt einen lachenden Smiley darunter.

>> Jede vierte Sexual-Straftat eine Vergewaltigung

Straftaten „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, wie es offiziell heißt, umfassen das ganze Spektrum von der Vergewaltigung über sexuelle Nötigung und Missbrauch bis hin zu exhibitionistischen Handlungen. Die 2016 in Essen registrierten 380 Straftaten machen einen Anteil von etwa 0,6 Prozent an der Gesamtkriminalität in der Stadt aus.

Laut polizeilicher Kriminalitäts-Statistik wurden im vergangenen Jahr 270 Tatverdächtige ermittelt, 28 Prozent von ihnen waren Nichtdeutsche.

Bei jeder vierten Sexualstraftat handelt es sich um eine Vergewaltigung. 22 von 85 Tatverdächtigen und 46 der 100 Opfer hatten das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht.