Seit Mitte Dezember 2020 werden bundesweit über 34 Millionen anspruchsberechtigte Menschen über die Apotheken vor Ort mit hochwertigen FFP2-Masken versorgt. Neben den aktuellen Lockdown-Maßnahmen und der Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln ist die flächendeckende Anwendung von FFP2-Masken eine nachweislich wirksame Präventionsmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Gerade wegen der mutierten Corona-Varianten und der noch wenigen Geimpften ist das Tragen von FFP2-Masken aktuell besonders wichtig.

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Millionen Versicherte haben deshalb von ihren Krankenkassen zwei Coupons erhalten, um sich derzeit vergünstigte FFP2-Masken in der Apotheke abzuholen. Ganz wichtig: Die Frist für den ersten Couponläuft jetzt Ende Februar ab. Darauf weisen die Apotheken im Kreis Kleve hin.

Auch Schlaganfall- und Krebspatienten sowie Risikoschwangere und Menschen mit Trisomie 21 sind berechtigt

Die Personengruppen, die einen Anspruch auf FFP2-Masken haben, wurden vom Bundesgesundheitsministerium definiert. Dazu zählen bundesweit insgesamt rund 34 Millionen Menschen. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Vorerkrankungen. Dazu gehören Asthma, Demenz, Diabetes, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz. Auch Schlaganfall- und Krebspatienten sowie Risikoschwangere und Menschen mit Trisomie 21 sind berechtigt.

„Alle Berechtigten haben von ihrer Krankenkasse per Post fälschungssichere Coupons erhalten. Diese Berechtigungsscheine sind gültig für zweimal je sechs FFP2-Masken und können in der Apotheke eingelöst werden“, erklärt Ulrich Schlotmann, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Kleve. Die anspruchsberechtigten Personen haben bis 28. Februar einen Anspruch auf sechs Schutzmasken und im Zeitraum vom 16. Februar bis 15. April einen Anspruch auf weitere sechs Schutzmasken. Dieser Anspruch gilt, sofern nicht bereits über die bisherige Schutzmasken-Verordnung Berechtigungsscheine versandt wurden. Die wegen Arbeitslosengeld II anspruchsberechtigten Personen erhalten ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse. Die Schreiben der Krankenkassen gehen auch an deren Kinder. Diese haben ebenfalls einen Anspruch auf die Abgabe von einmalig zehn kostenlosen FFP2-Masken. Die Schreiben der Krankenkassen müssen bis zum 6. März mit dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis in der Apotheke vorgelegt werden.

FFP2-Masken bieten einen höheren Schutz als einfache Alltagsmasken aus Stoff oder die sogenannten OP-Masken. Voraussetzung ist jedoch, dass die FFP2-Masken korrektsitzen und dicht anliegen. Laut Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte schützen sie nicht nur Menschen in der Umgebung, sondern auch den Trägerselbst vor einer Corona-Infektion. Doch einen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus gibt es nicht. „FFP2-Masken sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber korrekt angelegt und getragen können sie die Gefahr für eine Ansteckung erheblich senken“, erläutert Apotheker Ulrich Schlotmann. „Von zentraler Bedeutung ist die persönliche Beratung unserer Patientinnen und Patienten hinsichtlich der korrekten Handhabung der Masken. So erklären wir, wie FFP2-Masken richtig angelegt werden, wie sie genau funktionieren, warum keine Masken mit Ventil verwendet werden sollen, wie man am besten mit einer FFP2-Maske atmen sollte und ob FFP2-Masken wiederverwendet werden können“, erklärt Ulrich Schlotmann. Auch Fragen zum Tragen von FFP2-Masken bei Kindern, Methoden zur richtigen Aufbewahrung, Kennzeichnung und verschiedener Ausführungen werden beantwortet.

Die Apotheken im Kreis sind gut gerüstet für die derzeitige Maskenaktion

Nach einem anfänglichen Ansturm auf die Apotheken und einer damit verbundenen Knappheit an FFP2-Masken in einigen Apotheken, hat sich die Situation entspannt. „Die Apotheken im Kreis sind gut gerüstet für die derzeitige Maskenaktion“, sagt Ulrich Schlotmann. Grundsätzlich stünden ausreichend Masken für alle Menschen, die sich und andere vor dem Virus schützen wollen, sofort zur Verfügung.