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Keine Drohnenflüge in Naturschutzgebieten
Kreis Wesel. .
Der Kreis Wesel als Untere Naturschutzbehörde macht auf die Gefahr von Drohnen in der Natur aufmerksam. Die Gesamtzahl privat genutzter Drohnen wird bundesweit auf mittlerweile 500 000 Exemplare geschätzt. Biologe Bernd Finke weist auf die erheblichen Auswirkungen der Fluggeräte für Tiere hin. Vor Beginn der Brutsaison sollten einige wichtige „Spielregeln“ gelten: „Fliegende Drohnen werden vor allem von Vögeln als Bedrohung wahrgenommen.“ In den Naturschutzgebieten des Kreises Wesel, insbesondere auch in denen an Rhein und Lippe, ist der Betrieb von Drohnen, ebenso wie der von Modellflugzeugen und Handdrachen, durch die Landschaftspläne verboten. „Dies gilt auch für Drohnen, die außerhalb von Naturschutzgebieten gestartet werden und dann in den Luftraum über den Schutzgebieten gelangen“, betont Finke. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel bittet dringend darum, Drohnen ganzjährig nur weit abseits von Naturschutzgebieten und niemals über rastenden Vögeln fliegen zu lassen.

