Die Neuregelung zur Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof in München am Mittwoch entschieden. Es ist ein Urteil mit wichtiger Signalwirkung für Millionen Immobilienbesitzer.
Nach jahrelangem Streit um die Grundsteuerreform hat der Bundesfinanzhof damit am Mittwoch ein wichtiges Urteil gefällt. In drei Fällen hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger verloren. Nun entschied Deutschlands höchstes Finanzgericht in der zweiten Runde.
Grundsteuer-Reform: Kläger und Immobilienbesitzer kritisieren ungenaue Datenlage
Auf dem Prüfstand des BFH stand zunächst das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Die Kläger hatten unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage gerügt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze gibt es zahlreiche Klagen.
Eine Reform der Grundsteuer war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten sei mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar.
dpa


