Das neue Jahr bringt in Europa einige Veränderungen mit sich. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat das auch positive Effekte – vom Reisen bis hin zum Onlinekauf. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Neuerungen für Verbraucher in Europa: Bulgarien führt den Euro ein

Ab dem 1. Januar 2026 ist Bulgarien 21. Mitglied der Eurozone und ändert seine Währung vom Lew zum Euro. Für Reisende bringt das Erleichterungen: Vor Abreise muss kein Geld mehr getauscht werden, es fallen außerdem keine Gebühren mehr für Fremdwährungstransaktionen an. Auch das Risiko von Wechselkursschwankungen schwindet. Preise lassen sich um Urlaub und beim Onlinekauf leichter miteinander vergleichen.

Es gilt eine Übergangsfrist von einem Monat. Bis Ende Januar 2026 ist es möglich, sowohl in Lew als auch in Euro zu bezahlen. Ab dem 1. Februar ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Ab dem nächsten Jahr ist es nur noch in Bulgarien, etwa in Postämtern oder in Banken, möglich, alte Lew-Banknoten zu tauschen.

Änderung ab 2026 in Deutschland: Der Mindestlohn steigt

Geringverdiener können sich über die Anhebung des Mindestlohns freuen. Die Lohnuntergrenze wird zum 1. Januar von 12,82 Euro auf 13,90 Euro angehoben. 2027 steigt der dann auf 14,60 Euro. 

Minijob: Die Verdienstgrenze wird angehoben

Statt bisher 556 Euro monatlich dürfen Minijobber ab dem kommenden Jahr 603 Euro mit einem Minijob verdienen. Da die Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt ist, steigt sie wie dieser 2027 noch einmal auf 633 Euro an.

Sozialversicherungsbeiträge steigen – Zusatzbeiträge für Krankenkassen teurer

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Anders sieht es bei der Krankenversicherung aus. Erste große Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag zum Jahresbeginn. Der allgemeine Beitragssatz bleibt mit 14,6 Prozent stabil. 

Gutverdienende müssen für die Kranken- und Pflegeversicherung tiefer in die Tasche greifen. Grund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. In der Krankenversicherung steigt sie von 66.150 Euro auf 69.750 Euro. Bis zu diesem Bruttolohn müssen Versicherte künftig Beiträge entrichten. Unter dem Strich kostet das Gutverdienende mehrere Hundert Euro zusätzlich. Die Bemessungsgrenze wird auch in der Rentenversicherung angehoben. Hier müssen Versicherte künftig bis zum einem Bruttolohn von 101.400 Euro Beiträge abführen.

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Einkommensteuer: Grundfreibetrag wird angehoben

Der Grundfreibetrag steigt steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Erst ab diesem zu versteuernden Einkommen werden Steuern fällig. Die Aktivrente beschert angestellt tätigen Rentnern jenseits der Regelaltersgrenze zudem einen Freibetrag von 2000 Euro im Monat. Zusammen mit dem Grundfreibetrag können sie dann 36.348 Euro steuerfrei verdienen.

Familien: 2026 wird das Kindergeld erhöht

Im neuen Jahr gibt es mehr Kindergeld. Die Anhebung um vier auf 259 Euro bleibt überschaubar. Gut verdienende Familien profitieren zudem von einer Anhebung der Kinderfreibeträge auf 3414 Euro für jedes Elternteil oder den doppelten Betrag bei einer gemeinsamen Veranlagung. 

Betreuung: Das Recht auf eine Ganztagsbetreuung kommt

Die Schüler in Grundschulen haben ab dem kommenden August ein Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung. Das Angebot müssen Eltern aber nicht annehmen. Eine Pflicht dazu besteht weiterhin nicht.

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Das Beste aus dem ersten Jahr
Meine schwerste Entscheidung
 

Pendler: Pauschale steigt

Beschäftigte können können für Fahrten zur Arbeitsstelle mehr als bisher von der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale beträgt schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Bisher gewährt der Fiskus für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Die Pauschale können nicht nur Autofahrer geltend machen. Auch Radfahrer und Fußgänger können sie geltend machen.

Gesündere Lebensmittel: Zuckeranteil in Konfitüre sinkt

Mehr Frucht, weniger Zucker – so wird es künftig bei Konfitüren sein. Der vorgeschrieben Mindestanteil an Obst erhöht sich von 35 auf 45 Prozent. Die Gütekonfitüren mit dem Label „extra“ müssen wenigsten zur Hälfte aus Früchten bestehen. Weniger Zucker soll es auch in Fruchtsäften geben, wie die Stiftung Warentest erklärt- Danach werden gleich drei neue Kategorien eingeführt, wie die Verbraucherschützer unter www.test.de die etwas komplizierte Regelung erläutern. Bei Honig solle es mehr Transparenz geben. Künftig muss das Herkunftsland auf den Etikett angegeben werden. Bei mehreren Ländern sind alle zu nennen. „Das Ganze ist auch als Maßnahme gegen ‚Panscherei‘ zu sehen“, stellen ie Warentester fest.

Preiswerter essen gehen?

Die Gastronomie wird durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen von 19 Prozent auf sieben Prozent entlastet. Bei Getränken bleibt es beim höheren Satz. Ob essen gehen damit günstiger wird, ist angesichts der stark gestiegenen Kosten der Restaurants eher zweifelhaft.

Deutschlandticket wird 2026 teurer

Das Abo für den bundesweiten Nahverkehr wird teurer und kostet ab Januar 63 Euro, fünf Euro mehr als bisher.

Änderungen ab 2026 auf EU-Ebene: Roaming in der Ukraine und Moldau

Auch beim mobilen Telefonieren gibt es im neuen Jahr wichtige Änderungen: Ab 1. Januar 2026 fallen die Roaming-Gebühren in der Ukraine und in Moldau weg. Das rentiert sich nicht nur für Reisende, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger dieser Länder, wenn sie in der Europäischen Union (EU) unterwegs sind. Anrufe, SMS und mobile Daten kosten dann das gleiche wie im Heimatland. Voraussetzung dabei: Der Mobilfunkvertrag muss bei einem Unternehmen mit Sitz in der EU, in der Ukraine oder in Moldau geschlossen worden sein. Anderenfalls können weiterhin Gebühren fällig werden.

Reparatur von Elektrogeräten: Neue EU-Richtlinie muss nationales Recht werden

Die EU hat das Recht auf Reparatur deutlich ausgeweitet. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Dadurch soll die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängert, Reparaturen leichter zugänglich und Abfall vermieden werden. Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Dazu zählen Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Staubsauger.

Die Käuferinnen und Käufer bezahlen die Reparatur, allerdings müssen die Preise dafür fair, angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für einen Austausch, verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate.

Änderungen beim Online-Kauf ab 2026: Widerruf per Mausklick

In Deutschland gibt es ab 2026 einen elektronischen Widerruf-Button. Onlinehändler müssen auf ihrer Website einen leicht auffindbaren Button anbieten, durch den Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Kauf direkt widerrufen können. Die Pflicht gibt es ab dem 19. Juni 2026. Das gilt auch für ausländische Shops, die sich an Kundinnen und Kunden in Deutschland richten: also wenn der Onlineshop in deutscher Sprache ist, der Versand nach Deutschland möglich ist oder die Domain auf „.de“ endet.

Neue EU-Gewährleistungslabel

Ab dem 27. September 2026 gilt ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel. Händler müssen es verpflichtend verwenden. So soll mehr Transparenz bei Produktinformationen geschaffen werden. Auf einen Blick soll dadurch die zweijährige Mindestgewährleistung sichtbar werden. Außerdem weist das Label auf den Umstand hin, dass einzelne EU-Länder längere Fristen vorsehen können.

Auch ein QR-Code zu einer EU-Informationsseite sowie klare Hinweise zu Rechten bei Mängeln – etwa über die Reparatur, den Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung – sind Pflicht. Darüber hinaus muss es ein separates Garantielabel geben.

Strengere Regeln gegen Greenwashing

Die EU geht mit einer neuen Richtlinie gegen irreführende Umweltversprechen vor. Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Sie tritt am 27. September 2026 in Kraft. Vage oder pauschale Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind nicht mehr zulässig, wenn es keinen konkreten überprüfbaren Nachweis dafür gibt. Unternehmen müssen solche Aussagen künftig belegen. Sogenanntes Greenwashing von Unternehmen soll so unterbunden werden.

«Dreistes Greenwashing»: Klage gegen Apple-Werbung erfolgreich

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    Ende 2026: Neue Richtlinie für Kredite

    Auch beim Verbraucherkreditrecht gibt es im kommenden Jahr Verschärfungen. Ab dem 20. November 2026 soll die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 für neue Kredite gelten. Aktuell wird daran gearbeitet, die EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Sie betrifft insbesondere Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite und sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote.

    Anbieter müssen Kosten und Bedingungen künftig klar und verständlich darstellen. Außerdem müssen sie die Kreditwürdigkeit dann sorgfältiger prüfen. Werbung, die solche Kredite als Lösung finanzieller Probleme darstellt, soll beschränkt werden. Verbraucherinnen und Verbrauchen sollen dadurch vor aggressiven oder undurchschaubaren Angeboten und vor Überschuldung geschützt werden.