Am kommenden Sonntag, 28. September, finden in Dinslaken Stichwahlen statt. Die Wahlberechtigten entscheiden sowohl über das Amt des Landrats für den Kreis Wesel als auch über das Amt des Bürgermeisters der Stadt Dinslaken. Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jede wahlberechtigte Person nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen kann, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Online-Wahlraumfinder steht zur Verfügung

Der jeweils zugeteilte Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die anlässlich der Kommunalwahlen versendet worden ist. Zusätzlich steht der Online-Wahlraumfinder zur Verfügung, über den nach Eingabe der eigenen Adresse Stimmbezirk und Wahlraum auf einer Karte angezeigt werden können. Der Wahlraumfinder ist über die städtische Internetseite www.dinslaken.de erreichbar.

Zur Wahl sollen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie, wenn möglich, die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben, eine Vertretung ist nicht zulässig. Wer aufgrund einer Beeinträchtigung Hilfe benötigt, kann eine Person des Vertrauens hinzuziehen. Die Unterstützung ist dabei ausschließlich auf die technische Umsetzung einer eigenständig getroffenen Wahlentscheidung beschränkt.

Antrag auf Briefwahl online noch bis Mittwoch möglich

Wer bereits vor der Kommunalwahl am 14. September für beide Wahltermine Briefwahl beantragt hatte, muss nicht noch einmal einen Antrag stellen. Neben der Sofortwahl im Rathaus wird für die Beantragung der Briefwahlunterlagen vorrangig das Onlineportal (den Link finden Sie auf der städtischen Homepage und auch als QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) empfohlen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss rechtzeitig einen Wahlschein beantragen. Eine Beantragung über die Online-Anwendung oder per QR-Code ist noch bis Mittwoch, 24. September, um 12 Uhr möglich. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen am Donnerstag, 25. September, von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag, 26. September, von 8 bis 15 Uhr in der Sofortwahlstelle im Rathaus (Saal Agen, Erdgeschoss) direkt beantragt und mitgenommen werden.

Das gilt es bei der Briefwahl zu beachten

Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine oder Briefwahlunterlagen können noch bis Samstag, 27. September, um 12 Uhr ersetzt werden, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro oder in der Sofortwahlstelle. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Ausstellung bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. Wer die Unterlagen für eine andere Person beantragt oder abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

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Der rote Wahlbrief mit allen ausgefüllten Unterlagen muss bis spätestens Sonntag, 28. September 2025, um 16 Uhr beim zuständigen Wahlbüro eingegangen sein. Er kann während der Öffnungszeiten auch direkt in der Sofortwahlstelle (Saal Agen) abgegeben oder in die Briefkästen am Rathaus (Platz d’Agen 1), am Stadthaus (Wilhelm-Lantermann-Straße 65), am Technischen Rathaus (Hünxer Straße 81) sowie an den Bürgerbüros Stadtmitte (Friedrich-Ebert-Straße 82–84) und Hiesfeld (Jahnplatz 1) eingeworfen werden.

Wahlbüro ist am Wahlwochenende erreichbar

Das Wahlbüro ist am Wahlwochenende bei Rückfragen erreichbar: am Freitag, 26. September, von 8 bis 15 Uhr, am Samstag, 27. September, von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, 28. September, von 8 bis 16 Uhr. Die Kontaktdaten: Telefon 02064 66-888 oder per E-Mail an wahlen@dinslaken.de. Die Stadt ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.