Michael Wendler ist nun ganz offiziell vorbestraft. Der aus Dinslaken stammende Schlagersänger hat einen Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verloren. Das bestätigt das Gericht auf Nachfrage der NRZ.
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Wendler hat demnach geholfen, Werte vor einer Zwangsvollstreckung beiseite zu schaffen. Wendler und seine frühere Frau Claudia Norberg hatten die Verwertungsrechte am Namen „Michael Wendler“ mehrfach übertragen, das Eintreiben einer Forderung eines früheren Managers damit verhindert.
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Wendler erschien nicht vor Gericht
Das Verfahren wurde zuerst vor dem Amtsgericht Dinslaken verhandelt - wo Wendler gar nicht erst erschien -, dann vor dem Landgericht Duisburg. Wendler legte Revision ein. Diese hat das Oberlandesgericht nun in einem einstimmigen Urteil als unbegründet verworfen, so die Richterin Christina Klein Reesink, die Sprecherin des Oberlandesgerichts ist. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, zitiert Christina Klein Reesink das Urteil. Damit gilt das 2023 verhängte Strafmaß: 150 Tagessätze zu je 100 Euro.






